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Rassistisches Profiling: Empfehlungen Internationaler Organe

06.06.2016

Empfehlungen internationaler Organe

Die Empfehlungen verschiedener internationaler Menschenrechtsgremien an die Schweiz zielen hauptsächlich auf politisch gesetzte institutionelle Strukturen wie etwa rechtliche Rahmenbedingungen, fehlende Beschwerdemechanismen oder die fehlende Datenerhebung.

Überarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

ECRI griff das rassistische Profiling in ihrem Länderbericht 2014 zum zweiten Mal nach 2009 auf und stellte fest, dass dunkelhäutige Menschen in der Angst leben, aufgrund des Racial Profiling Polizeikontrollen unterzogen zu werden, einschließlich Verhaftung, dem Zwang, sich zu entkleiden und Körperdurchsuchungen nach Drogen. Sie empfahl der Schweiz, dass «alle Polizeikräfte durch Aufklärungskurse, Ausbildung und, wenn erforderlich, Disziplinarmaßnahmen, sicherstellen sollten, dass dunkelhäutige Menschen in der Schweiz, von denen die Mehrzahl noch nie eine Straftat begangen hat, ohne begründeten Verdacht keinen Polizeikontrollen oder ständigen Maßnahmen unterzogen werden».

ECRI kritisierte insbesondere  Art. 215 StPO, welcher verdachtsunabhängige Personenkontrollen ermöglicht. Sie empfahl der Schweiz entweder durch Überarbeitung der rechtlichen Bestimmungen oder durch das Erarbeiten einer etablierten Rechtsprechung sicherzustellen, dass in allen Fällen, in denen Personen angehalten werden, ein begründeter Verdacht vorliegt.

Einführung von unabhängigen Beschwerdemechanismen

ECRI befürwortete 2014 mit Verweis auf die allgemeine politische Empfehlung Nr. 11 das Bereitstellen einer Beschwerdemöglichkeit bei rassistisch motiviertem Fehlverhalten seitens der Polizei. Auch andere internationale Menschenrechtsgremien haben die Schweiz für das Fehlen solcher Beschwerdemechanismen verschiedentlich kritisiert. Eine systematische Übersicht zu diesem Bereich findet sich in folgendem Artikel:

Rekrutierung von Minderheiten zu Polizeiberufen

Mehrere internationale Menschenrechtsgremien wie etwa das CERD, ECRI oder der Menschenrechtsausschusses haben die Schweiz auf die Problematik der fehlenden Rekrutierung von Minderheiten für Polizeiberufe hingewiesen. Ausländische Polizisten sind in der Schweiz noch immer eine Seltenheit. Basel-Stadt ist neben Schwyz, Neuenburg, dem Jura und dem Kanton Genf einer von nur fünf Kantonen, in denen es ausländischen Staatsangehörigen erlaubt ist, als Polizist zu arbeiten. Die Öffnung des Polizeiberufs für ausländische Staatsangehörige wurde auch etwa in Bern und in Zürich politisch diskutiert, fand allerdings keine Mehrheiten.

Die nicht-Integration dieser Personengruppe, welche ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ausmacht, in die Polizeikorps stellt ein Hindernis dar für eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft.  Ebenfalls zentral ist die proaktive Rekrutierung von Secondos und Secondas zum Polizeiberuf. Eine systematische Übersicht zu den internationalen Feedbacks in diesem Bereich findet sich in folgender Studie:

Statistische Erhebungen

Der UNO-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) forderte die Schweiz ebenfalls mehrfach auf, Massnahmen zur Bekämpfung von rassistischem Profiling zu ergreifen (2008, 2014) und beanstandete insbesondere den Mangel einer statistischen Erhebung solcher Vorfälle.