30.05.2005
Der Zürcher Islam-Kritiker Frank Lübke ist zum zweiten Mal freigesprochen worden. Das Obergericht bestätigte den Freispruch des jüdischen Publizisten vom Vorwurf der rassistischen Diskriminierung.
Lübke hatte im Herbst 2002 in einem Brief an den Bundesrat Sätze geschrieben wie: «Die abscheulichen Attentate (…) sind das letzte Beispiel für die islamistisch-arabisch-palästinensischen Wahnsinns-Schlächtereien gegen die jüdisch-israelische Zivilbevölkerung.» Deshalb verklagte ihn in der Folge ein Schweizer palästinensischer Herkunft wegen rassistischer Diskriminierung.
Im vergangenen Jahr hatte das Bezirksgericht Zürich Lübke freigesprochen. Vor dem Obergericht versuchte Daniel Vischer, Anwalt des Klägers, darzulegen, dass sich der Inhalt des Briefes generell gegen den Islam richte und Muslime in der Schweiz in strafbarer Weise herabsetze und ausgrenze. Das Obergericht war jedoch anderer Meinung und bestätigte den Freispruch vollumfänglich. In einer Demokratie sei es von zentraler Bedeutung, dass Kritik auch in zugespitzter Form zulässig sei, hiess die Begründung.
- Auch zugespitzte Kritik ist zulässig (pdf, 1 S.)
Bund, 26. Mai 2005