humanrights.ch Logo Icon

Rassistische Diskriminierung in der Schweiz – Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung 2014

07.05.2015

Am 19. März 2015 hat die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) unter dem Titel «Rassistische Diskriminierung in der Schweiz – Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung 2014» ihren zweiten umfassenden Bericht zum Stand der rassistischen Diskriminierung in der Schweiz vorgelegt. Der Bericht ist Teil eines langfristigen Monitorings, welches die Tendenzen der rassistischen Vorfälle und Einstellungen auf der empirischen Ebene wie auch strategische Kursänderungen in der Rassismusbekämpfung sichtbar machen will.  Die Berichterstattung der FRB erfolgt im zweijährigen Rhythmus.

Zusammenstellung von empirischen Daten

Heute erfassen unterschiedliche Institutionen rassistische oder diskriminierende Verhaltensweisen und Einstellungen in der Schweiz. Die FRB zieht diese verschiedenen Datensammlungen in ihrem Bericht zusammen, vergleicht sie und präsentiert sie in Form einer zusammenfassenden Übersicht zu Entwicklungstrends bezüglich rassistischer Diskriminierung und Rassismus in der Schweiz. Als neue wichtige Quelle fliesst die im Auftrag der FRB vom Forschungsinstitut gfs.bern entwickelte und periodisch durchgeführte Meinungsumfrage «Zusammenleben in der Schweiz (ZidS)» in den Bericht ein. Ebenfalls ein Baustein für den FRB-Bericht ist der jährliche Bericht des «Beratungsnetzes für Opfer rassistischer Diskriminierung», welcher von humanrights.ch in Zusammenarbeit mit der EKR publiziert wird.

Entwicklungstrends

Der Bericht zeigt, wie sich die Zahl rassistischer Vorfälle in der Schweiz in den letzten Jahren verändert hat. Dabei wird unterschieden zwischen staatlich dokumentierten bzw. sanktionierten Diskriminierungsvorfällen einerseits und Fällen erlebter Diskriminierung andererseits. Zudem werden die Parallelen zu Einstellungen in der Bevölkerung aufgezeigt.

Die Auswertung der EKR-Sammlung der Rechtsfälle zu Art. 261bis und der Strafurteilsstatistik (SUS) zeigt, dass die jährliche Anzahl von staatlich sanktionierten Vorfällen zwischen 1995 und 2007 deutlich angestiegen ist und seither wieder abnimmt. Im Gegensatz dazu zeigt der Trend bei der erlebten Diskriminierung in den meisten Quellen nach oben. Diese Aussage ist aber im Hinblick auf den DoSyRa-Bericht «Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis» mit Vorsicht zu geniessen, da das Wachstum des Beratungsnetzes bei der Auswertung nicht mitberücksichtigt wird.

Mit der Übersicht über die Entwicklungstrends und dem Einbezug von Einstellungen konnte einem Anliegen der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) und der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) entsprochen werden, welche im ersten Bericht als Feedback dokumentiert waren. 

Massnahmen gegen rassistische Diskriminierung 

Im zweiten Teil gibt der Bericht einen Überblick zu den laufenden und geplanten Massnahmen der Rassismusbekämpfung für die sensiblen Lebensbereiche wie etwa Arbeitswelt, Sport, Wohnen, Sozialbereich, Polizei. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Umsetzung des Diskriminierungsschutzes in den kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). 

Zum Schluss liefert der Bericht einen Überblick zu rassistischer Diskriminierung gegenüber  besonders sensiblen Bevölkerungsgruppen. Im Gegensatz zum ersten derartigen Bericht widmet die FRB der wichtigen Thematik des Anti-Schwarzen Rassismus ein eigenes Unterkapitel. Die Organisation «CRAN - Carrefour de réflexion et d'action contre le racisme anti-noir» hatte den ersten Bericht von 2012 heftig kritisiert, weil die FRB damals den Rassismus gegenüber Schwarzen nur implizit berücksichtigt hatte. 

Dokumentation