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Empfehlungen gegen rassistische Diskriminierung am Bar-, Club- und Discoeingang

20.05.2009

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat am 6. Mai 2009 Empfehlungen und ein Merkblatt zum Thema Einlassverweigerung publiziert. Die zusammen mit der Stadt Bern und dem gggfon (Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus) veröffentlichten Informationen klären einerseits die Rechtslage und zeigen anderseits Handlungsfelder auf, wie Restaurant-, Bar-, Club- und Discobetreiber diesem Problem nachhaltig entgegen wirken können.

Rechtliche Defizite und betriebsinterne Mängel

Die EKR, die Stadt Bern und das gggfon appellieren in ihrem Merkblatt an eine Verbesserung der betriebsinternen Sensibilisierung. «Prävention statt Repression» lautet das Motto,  mit welchem die Betriebe aufgefordert werden, ihre Sicherheitskonzepte zu überdenken. Insbesondere sollte laut Merkblatt das Personal besser geschult, die Regeln besser kommuniziert und das Sicherheitspersonal nicht nur nach Kosten sondern auch nach Kompetenz ausgewählt werden. Nicht zuletzt müssten rassistische und diskriminierende Handlungen konsequent von den Betriebsleitern sanktioniert werden, meinen die EKR, die Stadt Bern und das gggfon.

Langjährige Bemühungen der EKR

Seit Jahren widmet sich die EKR dem Kampf gegen diese Diskriminierungsform, sei dies durch Massnahmen zur Information der allgemeinen Öffentlichkeit, durch Forschungen oder durch Fachtagungen und Sensibilisierungsprojekte mit den betroffenen Stellen (Gastrobetreiber, Beratungsstellen, Sicherheitsunternehmen etc.). Denn auch wenn es keine statistischen Zahlen gibt: Gespräche mit den Betroffenen und einkommende Meldungen bei der EKR haben gezeigt, dass Einlassverweigerungen an Bar-, Disco- und Clubeingang keine seltene Erscheinung sind und zur Realität von Gastrobetrieben gehören.

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