Am Montag, 20. April 2009 wurde die Durban-Überprüfungskonferenz eröffnet. Einige westliche Staaten hatten sich in letzter Minute für einen Boykott der Konferenz entschieden (Link siehe unten), unter anderem weil sie verbale Attacken auf Israel und antisemitische Aussprüche fürchteten. Diese Befürchtung bewahrheitete sich bei der ersten offiziellen Ansprache eines Regierungsvertreters, nämlich des iranischen Staatspräsidenten Ahmadinejad. Während seiner Hasstirade auf Israel und andere westliche Staaten verliessen mehrere EU-Delegierte aus Protest vorübergehend den Raum. Die Schweiz hingegen entschied sich für ein Bleiben, angeblich mit Verweis auf die Meinungsäusserungsfreiheit. Äusserst fraglich ist allerdings, ob Meinungsäusserungsfreiheit auch auf Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund von Ethnien oder Religionen anwendbar ist. Nach Schweizer Strafrecht ist dies nicht der Fall. Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA hat sich vehement gegen das Verhalten der Schweizer Delegation ausgesprochen. In ihrer Stellungnahme schreibt sie: «Die GRA verurteilt die Rede des iranischen Präsidenten aufs Heftigste, ebenso das Verhalten der Schweizer Vertretung. Diese hat den Saal auch bis zum Abschluss der Hetzrede nicht verlassen, im Gegensatz zu Vertretern der EU, zahlreicher Organisationen und NGOs. Dieses unverständliche Verhalten trägt nicht zur Glaubwürdigkeit der Schweizer Neutralität und Ansehen bei.» Als Reaktion auf die Rede des Präsidenten zog sich auch Tschechien von der Konferenz zurück.
- Protest gegen die Rede Ahmadinejads
Stellungnahme GRA, 20. April 2009 (pdf, 1 S.) - «Diese Peinlichkeit, dieses Fiasko»
Tagesanzeiger, 21. April 2009 - Die UNO vor einem Scherbenhaufen, die Schweiz im Regen
Swissinfo, 21. April 2009
Weiterer Verlauf
Die ersten beiden Konferenztage sind für Redebeiträge von Staatenvertreterinnen und -vertretern reserviert. Am 22. und 23. April wird der vom Vorbereitungskomitee vorgelegte Text diskutiert, damit ein endgültiges Konferenzpapier am Freitag, 24. April im Konsens verabschiedet werden kann.
Während der Konferenz werden ausserdem Nebenveranstaltungen organisiert, um Themen aus der Durban-Erklärung vertieft zu diskutieren. Vom Hochkommissariat für Menschenrechte wurde eine Liste von Veranstaltungen bereit gestellt, die von verschiedenen UNO-Organisationen und NGO organisiert werden.
Schlechte Bedingungen für NGO
Pro akkreditierter NGO hat jeweils nur eine Person Zugang zum eigentlichen Plenarsaal, um die Debatten zu verfolgen. Weiter gibt es eine Videoübertragung in einen anderen Raum, damit auch andere NGO-Vertreterinnen und -vertreter zuhören können. Allerdings stellte sich am Eröffnungstag sehr schnell heraus, dass in diesem Saal keine Übersetzung vorhanden ist. Deshalb konnte zum Beispiel die Rede des iranischen Präsidenten nicht verfolgt werden, da er auf Farsi sprach. Auf Nachfrage beim Sekretariat des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR), das für die Organisation der Konferenz verantwortlich ist, kam die Antwort, dass es technisch leider nicht mehr möglich gewesen wäre, die Übersetzung aus dem Plenarsaal zu übernehmen. Ab dem 2. Konferenztag wurde eine englischsprachige Übersetzung organisiert.
Weitere Informationen
- Unerwartete Absagen westlicher Staaten trotz Kompromiss
Artikel auf humanrights.ch, April 2009 - Dossier zur Antirassismuskonferenz (Durban II)
Hintergrundinformationen auf humanrights.ch