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Bundesgerichtsentscheid zu rassistischer Körperverletzung

12.11.2007

Das Bundesgericht hält in seinem Entscheid vom 5. Juli 2007 fest, dass eine schwere Körperverletzung aus rassistischen Motiven in Idealkonkurrenz auch den Tatbestand von Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB erfüllen könne. Dies setze jedoch voraus, dass die Gewalttätigkeit für den unbefangenen durchschnittlichen Dritten klar erkennbar als rassistisch motiverter Akt erscheine. Das Bundesgericht heisst im konkret zu beurteilenden Sachverhalt die Nichtigkeitsbeschwerde des Täters bezüglich Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB gut.

Autor: Tarek Naguib