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Keine rassistische Diskriminierung in Medienmitteilung

29.07.2005

In BGE 131 IV 23 hebt das Bundesgericht einen Entscheid des Berner Obergerichts auf, wonach der Präsident der «Freiheitspartei Schweiz» Jürg Scherrer wegen rassistischer Diskriminierung in einer Medienmitteilung vom 3. April 2001 der Partei schuldig gesprochen und zu einer Busse von Fr. 2'000.— verurteilt wurde.

«Nach Auffassung des Bundesgerichts muss Kritik in gewisser Breite und auch in überspitzter Form zulässig sein. In einer öffentlichen Debatte könne nicht immer von Anfang an zwischen unwahrer, halb wahrer und begründeter Kritik unterschieden werden. Wird daher der Rassismusartikel zu streng ausgelegt, besteht laut dem Urteil aus Lausanne «die Gefahr, dass auch begründete Kritik nicht mehr vorgebracht wird». Die Meinungsäusserungsfreiheit darf zwar nicht so hoch gewichtet werden, dass das Anliegen der Bekämpfung des Rassismus seine Substanz verliert, doch «muss es in einer Demokratie möglich sein, auch am Verhalten einzelner Bevölkerungsgruppen Kritik zu üben».»

Die «Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» (GRA) fasst solche Vorfälle zusammen, damit sie nicht in Vergessenheit geraten; siehe GRA - Rassistische Vorfälle in der Schweiz .