21.11.2003
Die von den Schweizer Demokraten der Stadt Zürich (SD) lancierte Volksinitiative «Schweizer zuerst» verstösst gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit und gegen das Diskriminierungsverbot.
Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde aus Kreisen der Initianten abgewiesen und einen Entscheid des Regierungsrats des Kantons Zürich bestätigt, der das Volksbegehren gleich wie zuvor schon der Gemeinderat für ungültig erklärt hatte.
- BGE 129 I 392
- SD-Initiative «Schweizer zuerst» diskriminiert (pdf, 1 S.)
Markus Felber, NZZ vom 11. Dezember 2003