16.06.2014
Im vorliegenden Fall liegt zwar keine rassistische Diskriminierung vor, der Ausschuss ist aber dennoch der Ansicht, dass die betroffenen Personen durch ihren Status benachteiligt werden.
- Der Ausschuss für die Beseitigung von rassistischen Diskriminierungen äussert sich zum Status vorläufig aufgenommener Personen (Ausweis F)
Schweiz. Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), 5.6.2014