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Revision des Datenschutzgesetzes abgeschlossen (NR/SR, 1/06)

24.07.2006

National- und Ständerat haben die Revision des Datenschutzgesetzes vom 19. Juni 1992  in der Frühlingssession zu Ende beraten und dem neuen Gesetz in der Schlussabstimmung klar zugestimmt. Auch der Beitritt zum Zusatzprotokoll des Europarates zum Protokoll über die Datenschutzgesetzgebung war unbestritten. Dieses regelt die automatische Datenverarbeitung und hält fest, unter welchen Umständen Daten über die Landesgrenzen hinweg bekannt gegeben werden dürfen.

Der Nationalrat hielt in der zweiten Lesung an der bestehenden Differenz zum Ständerat fest. Dieser gab schliesslich nach und kippte die sinnvolle Regelung, dass eine betroffene Person informiert werden muss, wenn aufgrund automatisierter Datenverarbeitung rechtliche Schritte eingeleitet werden, wieder aus dem Gesetz. Der Ständerat hatte in der Wintersession 2005 bei der ersten Lesung gegen den Nationalrat diese Informationspflicht eingeführt.

Das Parlament hat mit dem nun verabschiedeten Gesetz auf diverse Regelungen, welche die Vorlage des Bundesrates noch vorgesehen hatte, verzichtet. Aus Rücksicht auf die Bedenken der Wirtschaftsverbände, dass zu strenge Regelungen einen administrativen Mehraufwand mitsichbringen könnten, haben die Räte ein Rechtsinstrument geschaffen, das Privatpersonen nur zurückhaltend vor dem Missbrauch privater Daten schützt.

Das Gesetz tritt per 1. Januar 2008 in Kraft. 

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