24.07.2006
National- und Ständerat haben die Revision des Datenschutzgesetzes vom 19. Juni 1992 in der Frühlingssession zu Ende beraten und dem neuen Gesetz in der Schlussabstimmung klar zugestimmt. Auch der Beitritt zum Zusatzprotokoll des Europarates zum Protokoll über die Datenschutzgesetzgebung war unbestritten. Dieses regelt die automatische Datenverarbeitung und hält fest, unter welchen Umständen Daten über die Landesgrenzen hinweg bekannt gegeben werden dürfen.
Der Nationalrat hielt in der zweiten Lesung an der bestehenden Differenz zum Ständerat fest. Dieser gab schliesslich nach und kippte die sinnvolle Regelung, dass eine betroffene Person informiert werden muss, wenn aufgrund automatisierter Datenverarbeitung rechtliche Schritte eingeleitet werden, wieder aus dem Gesetz. Der Ständerat hatte in der Wintersession 2005 bei der ersten Lesung gegen den Nationalrat diese Informationspflicht eingeführt.
Das Parlament hat mit dem nun verabschiedeten Gesetz auf diverse Regelungen, welche die Vorlage des Bundesrates noch vorgesehen hatte, verzichtet. Aus Rücksicht auf die Bedenken der Wirtschaftsverbände, dass zu strenge Regelungen einen administrativen Mehraufwand mitsichbringen könnten, haben die Räte ein Rechtsinstrument geschaffen, das Privatpersonen nur zurückhaltend vor dem Missbrauch privater Daten schützt.
Das Gesetz tritt per 1. Januar 2008 in Kraft.
- Dokumentation des Geschäftes (03.016 – Geschäft des Bundesrates) auf der Website des Parlamentes (mit Links zu den Ratsprotokollen)
- Zusammenfassung des Geschäfts auf der Website des Parlaments
- Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und zum Bundesbeschluss betreffend den Beitritt der Schweiz zum Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung vom 19.2.2003 (pdf, 55 S.)
- Text des Zusatzprotokolls und weitere Informationen auf der Website des Europarates
- Informationen des Bundesamt für Justiz zum Datenschutzgesetz (online nicht mehr verfügbar)
- Medienmitteilung des Bundesamt für Justiz, 28. September 2007
Weiterführende Artikel
- Verbesserungen mit beschränkter Haltbarkeit
NZZ, 14. Januar 2007 (pdf, 2 S.) - Datenschutz - ein vernachlässigtes Grundrecht
NZZ, 22. Juli 2006 (pdf, 3 S.) - «Privates muss privat bleiben» - Hanspeter Thür über den Datenschutz in prekären Zeiten (pdf, 3 S.)
NZZ-Artikel, 4. Januar 2006 - Grenzzonen des Datenschutzes (pdf, 3 S.)
NZZ-Artikel, 18. Januar 2006, Replik auf obigen Artikel vom ehemaligen Zürcher Oberrichter R. Frank