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Daten gegen Dienstleistung - der leichtfertige Umgang mit sozialen Netzwerken

05.07.2010

Ein zunehmender Teil des sozialen Lebens findet heutzutage im Internet statt. Insbesondere Jugendliche nutzen soziale Netzwerke wie Facebook, MySpace oder MSN regelmässig. Wer sich aber im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. Der Risiken, die sich hinter dieser Datenfreigabe verbergen, sind sich die Nutzer/innen jedoch oft nicht bewusst. Wo Privates ins Internet gestellt wird, ist daher auch der Datenschutz gefordert. Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), verlangt neben verbesserter Aufklärung der Nutzer/innen eine Anpassung des Datenschutzgesetzes an die veränderten Umstände.

Schutz der Privatsphäre

Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) schützt die Privatsphäre und beinhaltet den Schutz der Persönlichkeit, der Identität und der Intimität. Der Konflikt dieses Rechts im Fall von sozialen Netzwerken besteht darin, dass die Benutzer/innen selbst ihre persönlichen Daten veröffentlichen. Klar gegen das Recht auf Privatsphäre verstösst aber die Veröffentlichung der Daten von Freunden und Bekannten, so zum Beispiel das unbewilligte Onlinestellen von Familienfotos. Thür betont, dass rechtlich ohne Einwilligung keine Informationen über andere Personen freigegeben werden dürfen. Die Selbstverantwortung fehle jedoch, insbesondere da der Informationsstand über soziale Netzwerke und die Konsequenzen der Datenfreigabe meist sehr gering sei.

Daten als Zahlungsmittel

Informationen werden denn auch oft ohne Hemmungen ins Internet gestellt. Vielen Publizierenden ist nicht bewusst, dass diese freigegebenen Daten nie wieder vollständig gelöscht werden können. Laut Thür ist die weitere Verwendung dieser Informationen für soziale Netzwerke eine wahre Goldgrube. Denn anhand der Angaben lassen sich weitgehende Persönlichkeitsprofile erstellen. Diese ermöglichen massgeschneiderte Werbung, für welche die Werbenden bereit sind, zusätzlich zu investieren. Mit dem Anschein, eine gratis Dienstleistung zu sein, erfolgt die Bezahlung der Nutzung von sozialen Netzwerken daher in Wirklichkeit mit Daten. Rechtlich ist die Weiterverwendung der Daten heikel, weswegen insbesondere Facebook stark in der Kritik ist.

Schutzmechanismen und Aufklärung

Um den Schutz vor ungewollter Datenfreigabe zu erhöhen, fordert Thür Mechanismen, welche an die aktuellen Umstände angepasst sind. Eine konkrete Modifikation sieht er wie folgt: Die Dienste müssten «stets von der Grundannahme ausgehen, dass jeder Nutzer die grösstmögliche Privatsphäre will». Dies steht im Gegensatz zur heutigen Praxis, unter welcher sich die Nutzer/innen ihre Privatsphäre mühsam «erklicken» müssen. Allerdings ist die Wirksamkeit des staatlichen Rechts im Internet beschränkt: viele Anbieter sozialer Netzwerke, so auch Facebook, haben ihren Standort in den USA. Dort herrschen jedoch andere Datenschutzregeln. «Eine enge Vernetzung auf internationaler Ebene war und ist unsere Antwort darauf», so Thür. Neben den Schutzmassnahmen müsse auch die Aufklärung der Nutzer/innen gefördert werden. Mit der Zusammenstellung eines Lehrmittels für 15- bis 19-Jährige unternahm der Datenschutzbeauftragte einen ersten Schritt.

Auch in der Politik ist die Medienprävention und -aufklärung ein zunehmend thematisiertes Anliegen. Um Jugendlichen den benötigten besonderen Schutz im Umgang mit verschiedenen Medien zu bieten, hat der Bundesrat am 11. Juni 2010 ein «Nationales Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen» lanciert. Gestützt auf Art. 368 StGB über Präventionsmassnahmen verfolgt das Programm als Ziel die Information und Schulung zum altersgerechten Umgang mit den Medien.