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Bundesgericht stärkt Verfahrensrechte bei Einbürgerungen

24.08.2009

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von mehreren Einbürgerungskandidaten teilweise gutgeheissen. Die in der Gemeinde Rheineck (SG) in den Jahren 2003/2004 eingereichten Einbürgerungsgesuche müssen nun vom Departement des Innern des Kantons St. Gallen beurteilt werden, nachdem die Gesuche nach einer längere Odyssee von der kommunalen Bürgerversammlung bereits zweimal ohne rechtmässige Begründung abgewiesen worden waren.

Fall Rheineck: Kein faires Verfahren

Nach dem Hinundher zwischen Kanton und Gemeinde wandten sich fünf Einbürgerungskandidaten an das Bundesgericht. Sie forderten das Gericht auf, selbst die Einbürgerung zu verfügen. Dieses Begehren wies das Bundesgericht nun zwar ab – doch der Schritt wurde für die fünf Beschwerdeführer dennoch einem Teilerfolg. Die Richter in Lausanne entschieden, dass der Anspruch der Einbürgerungswilligen auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Einen Verstoss gegen die Verfassung sehen die Richter auch darin, dass das Verfahren nunmehr über fünf Jahre dauert und das Einbürgerungsverfahren nicht innert angemessener Frist behandelt wurde.

Mit dem Urteil werden die Verfahrensrechte von einbürgerungswilligen Menschen, welche einer besonders verletzlichen Gruppe angehören (etwa Menschen mit Behinderungen, Menschen mit muslimischem Glauben) gestärkt. Es darf nun nicht mehr vorkommen, dass die Gesuchsteller nach einer diskriminierenden Einbürgerungsverweigerung durch die Gemeinde mehrfach im Ping-Pong von der kantonalen erstinstanzlichen Beschwerdeinstanz zurück an die Gemeinde und von dort wieder mittels Beschwerde wegen erneuter Diskriminierung an den Kanton geschickt werden, ohne dass dieser selbst die Einbürgerungsvoraussetzungen prüfen kann.

Vorgeschichte

Der Kanton St. Gallen hatte im Juni 2008 die Beschwerden gegen negative Einbürgerungsentscheide aus der Gemeinde Rheineck gut geheissen. Damit war klar, dass die Bürgerversammlung der Gemeinde über sieben abgelehnte Einbürgerungsgesuche ein drittes Mal entscheiden muss. 

Der Fall geht zurück auf März 2005. Damals lehnte die Bürgerversammlung von Rheineck zwölf von vierzehn Einbürgerungsgesuche mit der Begründung «mangelnde Integration und Beteiligung am Städtlileben» ab. Darauf hiess das Departement des Innern des Kantons St. Gallen die Beschwerden gegen die Entscheide gut. Im März 2007 wies die Bürgerversammlung die Gesuche jedoch erneut ab. Unter den Betroffenen ist unter anderem ein Muslim, der wegen seines Glaubens nicht eingebürgert wurde. Einige Kandidaten wurden von den Gemeindemitgliedern diskussionslos abgewiesen, womit eine Begründung fehlte.

Wegen Beschwerden von Betroffenen und von Stimmberechtigten musste sich der Kanton im Juni 2008 erneut mit den Entscheiden befassen. Er folgte nur in einem Fall dem Beschluss der Gemeindeversammlung, wo die Ablehnung mit einem klar negativen Vorkommnis in der Schule, das sechs Jahre zurück liegt, genügend begründet wurde. In sieben Fällen hob der Kanton die negativen Einbürgerungsentscheide hingegen auf und wies sie zurück an die Gemeinde zur Neubeurteilung.

  • Departement heisst zwei Beschwerden wegen verweigerter Einbürgerungen grösstenteils gut (online nicht mehr verfügbar)
    Medienmitteilung des Departement des Innern des Kanton St. Gallen vom 5. Juni 2008
  • «Demokratie steht zuoberst» (online nicht mehr verfügbar)
    Interview mit dem Gemeindepräsident von Rheineck im St. Galler Tagblatt, 3. Mai 2006