22.08.2018
Vor dem Hintergrund des geplanten Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) führt Urs Thalmann, der Geschäftsführer des Schweizer Verbands von Journalistinnen und Journalisten «impressum», im Jusletter vom 25. Juni 2018 grundrechtliche Argumente für eine staatliche Medienförderung ins Feld.
Ausgangspunkt ist die aktuelle Krise der kostenpflichtigen Printmedien, welche zu einem massiven Rückgang der Medienvielfalt führt. Thalmann setzt beim Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) an, das er wie folgt interpretiert: «Die Informationsfreiheit beinhaltet den Anspruch auf genügend verfügbare Informationsquellen, um sich frei eine Meinung zu bilden.»
In Zeiten der schrumpfenden Medienvielfalt begründe dieser grundrechtliche Anspruch eine Schutzpflicht des Staates, mit gezielten Fördermassnahmen die Medienvielfalt zu stützen. Dabei stünden der Bund und die Kantone weitgehend parallel in der Pflicht, wie der Autor in einem zweiten Jusletter-Beitrag aufzeigt. Thalmann bemängelt, dass das vorgesehene Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) diese Zusammenhänge ausblendet.
Dokumentation
- Medienförderung ist Pflicht
Urs Thalmann, in: Jusletter 25. Juni 2018 (pdf, 14 S.) - Die parallele Kompetenz zur Medienförderung von Bund und Kantonen
Urs Thalmann, in: Jusletter 2. Juli 2018 (pdf, 15 S.)
Kurzfassung
- «Der Staat muss einen Medien-Einheitsbrei verhindern»
Auszüge aus der Analyse von Urs Thalmann, in: Infosperber vom 10.08.2018