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Zur Medienfreiheit in der Schweiz (2001-2016)

30.05.2016

Diese Seite dient als Sammlung von Artikeln auf humanrights.ch zum Thema Medienfreiheit in der Schweiz. Sie sind in chronologischer Reihenfolge aufgeführt und inhaltlich voneinander unabhängig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Medienfreiheit in der Schweiz

(Artikel vom 30.05.2016)

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR hat in einer handlichen Broschüre die Bedeutung der europäischen Menschenrechtskonvention für die Medienschaffenden in der Schweiz herausgearbeitet.

Obwohl die Medienfreiheit in der Schweiz einen hohen Stellenwert einnimmt, gab es in der Vergangenheit immer wieder einschränkende Urteile des Bundesgerichts, welche vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg korrigiert wurden, um der Medienfreiheit den ihr gebührenden Platz einzuräumen. Die SKMR-Broschüre erinnert an einige wichtige Strassburger Urteile, zum Beispiel in den Bereichen versteckte Recherche oder beim Quellenschutz, welche den Schutz der Medienfreiheit in der Schweiz gestärkt haben.

Der Vollständigkeit halber muss aber erwähnt sein, dass einige Urteile des EGMR die Beschränkungen der Medienfreiheit durch das Bundesgericht gestützt haben. Auch diese EGMR-Urteile sind in einer Liste auf S. 5 der Broschüre vermerkt.

Darüber hinaus enthält die Broschüre leicht verständliche und bündige Erläuterungen zum Zusammenspiel der Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Strassburg verurteilt die Zensur einer Sendung der Télévision Suisse Romande (TSR)

(Artikel vom 03.10.2006)

Erneut hat ein Schweizer Journalist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg Recht erhalten. Die Richter bewerteten am 21. September 2006 ein Urteil des Bundesgerichts im Zusammenhang mit einer Reportage von «Temps présent» über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg als Zensur. Demnach verstiess die Sperrung des Dokumentarfilms «L'honneur perdu de la Suisse» gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung (Artikel 10 EMRK).

Die Reportage des TSR-Journalisten Daniel Monnat war 1997 zweimal ausgestrahlt worden und löste schweizweit heftige Reaktionen aus. Mitten in der Krise um die jüdischen nachrichtenlosen Vermögen rüttelte der Dokumentarfilm am Mythos der integren Schweiz, die Nazideutschland wehrhaft entgegen getreten war. Aufgrund einer Klage aus Kreisen der SVP verurteilte die Unabhängige Beschwerdeinstanz der SRG (UBI) 1999 die Reportage als einseitig. Sie durfte fortan nicht mehr ausgestrahlt werden. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil. 

Seriöse Arbeit 

Der EGMR befand nun, dass sich die Reportage durchaus auf seriöse historische Recherchen stützte, ihr Autor seine Pflicht, nach Treu und Glauben zu handeln, nicht verletzte und die journalistischen Grundsätze respektierte. Weiter hielt Strassburg fest, dass «eine solche Sanktion im Zusammenhang mit der Diskussion über ein Thema von gesteigertem allgemeinem Interesse Journalisten davon abhalten könnte, einen Beitrag an öffentliche Diskussionen über Fragen zu leisten, die das Leben der Allgemeinheit betreffen. Dadurch ist sie geeignet, die Medien in der Erfüllung ihrer Informations- und Kontrollfunktion zu behindern».

Bundesgerichtsentscheide zum WEF

(Artikel vom 20.04.2006)

Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde eines Journalisten abgewiesen. Er war im Januar 2001 von der Kantonspolizei vorübergehend daran gehindert worden, im Postauto zum World Economic Forum (WEF) nach Davos zu reisen.

In einem weiteren Entscheid gab das Bundesgericht der Auffassung des Bündner Verwaltungsgerichts recht, wonach ein Journalist, weil er im Jahre 2001 von der Polizei daran gehindert wurde, ans WEF zu fahren, nicht von einer Missachtung seines Rechts auf ein faires Verfahren gemäss Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention betroffen sei.

Meinungsfreiheit in den Medien

(Artikel vom 30.11.2001)

Seminar vom 16. November 2001

Programm

Mürra Zabel

EMRK und Meinungsfreiheit - zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Text zum Referat (pdf)

Peter Studer

Medienrecht und Medienethik: Wo kollidiert die richterliche Verfassungs- und Gesetzesanwendung mit der Spruchpraxis des Presserates?
Text zum Referat (pdf)

Regula Bähler

Zur Güterabwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz
Text zum Referat (pdf)