21.10.2004
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat mit 88 zu 72 Stimmen der Überweisung einer Standesinitiative zur Einbürgerung zugestimmt. Der von der SVP lancierte Vorstoss verlangt einen neuen Artikel in der Bundesverfassung, wonach jede Gemeinde in der Gemeindeordnung festlegt, welches Organ das Bürgerrecht erteilt. Dieses Organ würde dann endgültig über die Erteilung entscheiden. Mit dem Antrag zu dieser Standesinitiative reagierte die SVP auf den Entscheid des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003, mit dem dieses Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hatte.
Für die Annahme der Initiative stimmten neben der SVP auch eine Mehrheit der FDP. CVP, SP, Grüne und EVP stimmten geschlossen dagegen. Die Regierung und die vorbereitende Ratskommission hatten die Initiative ebenfalls abgelehnt.
- Artikel auf «azonline.ch» vom 20. Oktober 2004
- Informationen zum Bundesgerichtsentscheid vom 9. Juli 2003