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Wanderarbeiterkonvention der UNO in Kraft – Bundesrat will nicht unterzeichen

06.03.2007

Am 1. Juli 2003 ist die Wanderarbeiterkonvention der UNO in Kraft getreten. Kein einziger westlicher Industriestaat hat die Konvention bisher ratifiziert oder unterschrieben. Als einziges OECD-Mitglied hat Mexiko das Abkommen ratifiziert.

In ungewöhnlich klaren Worten erteilte der Bundesrat im September 2003 einer einfachen Anfrage von Nationalrat Paul Rechsteiner, welche die Ratifizierung der Konvention forderte, eine Absage. Er befürchtet Unvereinbarkeiten zwischen der Menschenrechtskonvention und dem zur Diskussion stehenden neuen Ausländergesetz sowie die Garantie von gewissen Rechten für Sans Papiers.

Daraufhin wurde die Zivilgesellschaft aktiv:  Am 18. Dezember 2003 wurde in Bern von diversen Gewerkschaften und NGOs (darunter Humanrights.ch / MERS) ein Netzwerk gegründet, mit dem Ziel, die Schweiz zur Unterzeichnung und Ratifizierung der UNO-Konvention zum Schutz der Wanderabeiter/innen zu bewegen.

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