14.12.2012
Die Eidgenössischen Räte haben in der Wintersession 2012 eine weitere Vorlage zur Asylgesetzrevision verabschiedet. Die ursprünglich vom Nationalrat geplante Ausweitung der Nothilfe auf alle Asylsuchende scheiterte dabei. Allerdings soll die Sozialhilfe für Asylsuchende per Gesetz tiefer angesetzt werden als für die einheimische Bevölkerung. Dies entspricht der aktuellen Praxis der Kantone. Mit der nun verabschiedeten Fassung werden zudem Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid künftig zwingend von der Sozialhilfe ausgeschlossen.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) zu den Entscheiden, die in der Wintersession fielen: «Das Parlament erteilte im zweiten Teil seiner Beratungen zum revidierten Asylgesetz einigen extremen Vorschlägen von Asylhardlinern eine klare Absage: Wie auch von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH gefordert, verzichtete es auf Verschärfungen zuungunsten vorläufig aufgenommener Schutzbedürftiger sowie auf die wenig durchdachte Forderung, alle Asylsuchende dem unwürdigen Nothilferegime zu unterstellen.»
- Nach der Asyldebatte: Zeit für eine Wende in der Asylpolitik
Medienmitteilung der SFH, 13. Dezember 2012 (online nicht mehr verfügbar) - Ein Leben im dauernden Provisorium
Humanrights.ch, 14. Dezember 2012
Blankoscheck für Testverfahren
Darüber hinaus hat das Parlament mit dem im Dringlichkeitsverfahren beschlossenen Paket der Asylgesetzrevision (Entwurf 3) dem Bundesrat weitgehende Kompetenzen delegiert, um in Pilotverfahren verschiedene Änderungen des Asylgesetzes auf Verordnungsstufe einzuführen. Dieser Entscheid war besonders umstritten und kam auf Druck des Ständerates zu Stande. Die Parlamentarier/innen erhoffen sich von solchen Pilotversuchen, welche die Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten dürfen, dass diese Wege weisen zu schnelleren Verfahrensabläufen. Die Rede war bisher in diesem Zusammenhang einzig von einer möglichen Kürzung der Beschwerdefrist auf bis zu 10 Tage. Die neue Regelung sagt jedoch nichts Genaueres darüber aus, welche Teile des Asylgesetzes für solche Testphasen ausser Kraft gesetzt werden dürfen.
Rechtsstaatlich fragwürdig ist das Vorgehen des Gesetzgebers in Zusammenhang mit den oben erwähnten Punkten, weil dieser sie schliesslich mit 120 gegen 57 Stimmen (Nationalrat) respektive 36 gegen 6 bei einer Enthaltung (Ständerat) für dringlich erklärte, obwohl sie inhaltlich teilweise sehr umstritten waren. Zwar darf das Parlament bestimmte Gesetze im Dringlichkeitsverfahren unmittelbar in Kraft setzen und damit die Volksrechte vorübergehend aussetzen (ein Referendum kann erst nachträglich ergriffen werden). Laut Bundesverfassung erfordert die Anwendung von Dringlichkeitsrecht jedoch eine materielle und zeitliche Dringlichkeit und muss verhältnismässig sein.
Dokumentation
- Asylgesetz. Änderung
Informationen auf der Website der Parlamentsdienste - Mehr als nur das Minimum für Asylsuchende
NZZ, 13. September 2012 (pdf, 1 S.) - Das BFM ist jetzt in der Pflicht
Medienmitteilung der Schweiz. Flüchtlingshilfe, 28. September 2012 (online nicht mehr verfügbar) - Amnesty zur aktuellen asylpolitischen Debatte
Stellungnahme von Amnesty International, 28. August 2012 - Verschärfungen im Asylgesetz – die humanitäre Tradition der Schweiz bröckelt
Artikel der Schweiz. Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, 13. September 2012 - Weitere geplante Verschärfungen
Artikel der Schweiz. Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, 13. September 2012 - Die aktuelle Asylgesetzrevision
Informationen über den Inhalt der Revision von Solidarité sans frontières (online nicht mehr verfügbar)
Dringliche Beschlüsse vergeblich mit Referendum bekämpft
Bereits anlässlich der Herbstsession 2012 hatte das Parlament mit 122 gegen 49 Stimmen bei 14 Enthaltungen (Nationalrat) und 36 gegen 9 Stimmen (Ständerat) ein erstes Paket zur Asylgesetzrevision verabschiedet und dessen Inhalt für dringlich erklärt. Die revidierten Artikel sind deshalb bereits auf 1. Oktober 2012 in Kraft getreten. Aus Menschenrechtssicht besonders bedauerlich ist die Abschaffung der Botschaftsverfahren. Unsinnig ist zudem die beschlossene Einschränkung des Flüchtlingsbegriffs im Zusammenhang mit Dienstverweigerern, weil die Betroffenen auch weiterhin nicht zurückgeschafft werden können, da sie in ihrer Heimat gefährdet sind. Problematisch ist ferner die Schaffung von Spezialzentren für sogenannt «renitente» Asylsuchende, denn sie öffnet der Willkür Tür und Tor.
Verschiedene Organisationen, Verbände und Parteien haben gegen diese dringlichen Beschlüsse im Asylgesetz das Referendum ergriffen. Am 9. Juni 2013 kam es zur Abstimmung, bei der 78 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung den Verschärfungen des Asylgesetzes zustimmte. Der Volksentscheid sei ein Desaster für Asylsuchende und Flüchtlinge und lasse keine Gewinner zurück, schrieb daraufhin das Referendumskomitee.
- «Eine Niederlage für die Asylsuchenden»
Medienmitteilung von Asyl.ch am 9. Juni 2013
Ältere Dokumente
- Der Weg zur Revision
Informationen über die Vorgeschichte der Revision von Solidarité sans frontières (nicht mehr verfügbar) - Ausblick auf noch kommende Vorschläge
Informationenen über den Entwurf 2 zu den Verfahrenszentren des Bundes von Solidarité sans frontières (nicht mehr verfügbar) - Zusätzliche Anträge der SPK zum Asylgesetz
Medienmitteilung SPK-NR, 31. Mai 2012 - Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft zur laufenden Revision Asylgesetz
Medienmitteilung EJPD, 23. September 2011 - Asylstatistik 2011
Bundesamt für Migration BFM vom 6. Januar 2012
Weiterführende Informationen
- Asylpolitischer Unmut
Artikel der NZZ vom 15. Juni 2012 - Das schreckliche Schicksal der Eritreer
Medienmitteilung der Schweiz. Flüchtlingshilfe, 10. Juni 2012 (online nicht mehr verfügbar) - Die Schweiz auf asylrechtlichem Sonderweg
Artikel von Susin Park in der NZZ, 7. Juni 2012 (pdf, 2 S.) - Nothilfe für alle - Eine Schande für die Schweiz!
Medienmitteilung von Amnesty International, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht und Solidarité sans Frontières, 31. Mai 2012