15.01.2004
Asyl Suchende mit einem rechtsgültigen Nichteintretensentscheid werden ab April 2004 von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Sie haben jedoch ein verfassungsmässiges Anrecht auf staatliche Nothilfe. Diesen Paradigmenwechsel bezeichnet das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) als humanitäre Herausforderung für Kantone und Gemeinden, weil keine Erfahrungswerte bestünden.
Das SRK hat deshalb Vorschläge für Ausgestaltung und Umsetzung der Nothilfe erarbeitet und diese den Kantonen zugesandt. Handlungsbedarf besteht laut SRK insbesondere in den Bereichen Obdach, Nahrung, Kleidung, Hygiene, Betreuung und medizinische Grundversorgung.