humanrights.ch Logo Icon

Minimalmedizin in Ausschaffungshaft führt zu Todesfall

08.07.2008

Ein Somalier ist im März 2008 im Universitätsspital Zürich gestorben, weil er in während seiner Zeit im Ausschaffungsgefängnis II in Zürich Kloten keinen Zugang zur nötigen medizinischen Versorgung hatte. Dies berichtet das Bulletin der Menschenrechtsorganisation augenauf vom Juni 2008. Gemäss Angaben von augenauf wurde der 40-Jährige auf Veranlassung des Migrationsamtes Zürich kurz nach seinem Tod, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wurde, begraben. 

Abdi Daud, der verstorbene 40-jährige Somalier, litt gemäss Angaben von augenauf bereits früher an Rheuma und musste hohe Dosen von Kortison zu sich nehmen. In Ausschaffungshaft wurden diese Dosen herabgesetzt, Daud klagte mehrmals über Schmerzen gegenüber den Mitgefangenen. Nun starb er gemäss offiziellen Angaben an einem offenen Abszess im Bauchbereich. Erst nach seinem Tod stellten die Ärzte gemäss Angaben von augenauf fest, dass Abdi Daud auch an Tuberkulose erkrankt war. Die Gefangenen wurden über die hochansteckende Krankheit ihres ehemaligen Mitinsassen nicht in Kenntnis gesetzt.

Reicher Kanton spart Geld auf Kosten der Gesundheit von Flüchtlingen 

Augenauf kritisiert aber nicht nur die Informationspolitik des Kantons Zürich in Zusammenhang mit dem Tod des Somaliers. Die Menschenrechtsorganisation wirft dem Kanton darüber hinaus vor, er spare Geld auf Kosten der Gesundheit von Flüchtlingen. Der Kanton Zürich leistet wie andere Kantone auch für alle abgewiesene Flüchtlinge in Ausschaffungshaft nur noch Nothilfe und hat deren obligatorische Krankenversicherungen gekündigt. Die medizinischen Behandlungen von Flüchtlingen muss der Kanton also selber berappen. Jedes eingesparte Medikament, jeder vermiedene Arztbesuch, spare dem reichen Kanton Zürich bares Geld, schreibt augenauf. Abdi Daud, dem 40jährigen Somalier, der im März 2008 verstorben ist, sei diese Minimalmedizin offenbar zum Verhängnis geworden. 

Die Praxis der Kantone, die obligatorische Krankenkassenversicherung der abgewiesenen Asylsuchenden zu künden, ist widerrechtlich. Diese Position hat das Bundesamt für Gesundheit im Mai 2008 in einem Briefwechsel mit der Organisation IGA SOS Rassismus vertreten (siehe hierzu den Artikel Krankenkassenobligatorium gilt auch für abgewiesene Asylsuchende).