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Ausschaffungsinitative gelangt mit einem Gegenvorschlag zur Abstimmung

14.06.2010

Trotz schwerwiegendem Verstoss gegen Völkerrecht wird sich die Schweizer Stimmbevölkerung an der Urne zur Ausschaffungsinitiative der SVP äussern können. Gemeinsam mit dem Volksbegehren wird auch ein Gegenvorschlag zur Abstimmung gelangen, der mit dem Völkerrecht weniger stark auf Konfrontationskurs steht. Doch auch der Gegenvorschlag ist diskriminierend und verfestigt eine Zweiklassenjustiz, in der ausländische Kriminelle und deren Familien härter bestraft werden als Schweizer Kriminelle.

«Eine Wahl zwischen Pest und Cholera»

Der Gegenentwurf zur SVP-Ausschaffungsinitiative ist am 10. Juni 2010 in der Schlussabstimmung angenommen worden. Der Ständerat stimmte mit 35 zu 6, der Nationalrat nur knapp mit 93 zu 88 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. Lanciert hatten den Gegenentwurf die FDP und die CVP aus Angst vor einem Abstimmungserfolg der SVP à la Minarettinitiative. Was hier zur Auswahl stehe, sei eine Wahl zwischen Pest und Cholera, sagte Maria Roth-Bernasconi (SP/GE) bei der Erstberatung des Gegenentwurfs im Nationalrat. SVP-Initiative und Gegenvorschlag schürten die Fremdenfeindlichkeit, doch sei der Gegenentwurf das kleinere Übel.

Der Gegenentwurf nimmt den Ruf nach einer schärferen Ausschaffungspraxis bei kriminellen Ausländern und Ausländerinnen auf. Auch er hält fest, dass schwere Straftatbestände wie Mord, vorsätzliche Tötung oder Vergewaltigung nicht nur zu strafrechtlicher Verfolgung und Gefängnis, sondern auch zu einer Ausschaffung führen. Im Gegensatz zur Initiative nimmt der Gegenvorschlag aber auch die schwere Körperverletzung und Wirtschaftsdelikte in den Katalog auf. Des Weiteren enthält der Gegenvorschlag eine allgemeine Formulierung, wonach ein Entzug des Aufenthaltsrechts nicht von der Begehung eines bestimmten Delikts, sondern von der Höhe des Strafmasses abhängig ist. Teile der Linken stimmten dem Gegenentwurf schliesslich zu, vor allem weil dieser auch einen Artikel zur Integration vorsieht. Dieser Integrationsartikel stellt die Grundlage dar für ein stärkeres Bundesengagement und die Harmonisierung der Integrationspolitik in den Kantonen - ein Ziel für welches die SP seit längerem kämpft.

Initiative verstösst gegen das Non-Refoulement-Gebot

Ausländer/-innen, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden oder die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen (resp. der Sozialhilfe) bezogen haben, sollen unabhängig von ihren persönlichen Verhältnissen automatisch alle Aufenthaltsansprüche verlieren und ausgewiesen werden. Dies fordert die Initiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)», welche im Frühling 2008 bei der Bundeskanzlei durch ein Komitee für eine sichere Schweiz, dem namhafte SVP-Mitglieder angehören, eingereicht wurde. Die Initiative widerspricht völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, wie etwa dem Recht auf Familienleben und dem Recht auf Nicht-Diskriminierung, darin sind sich Bundesrat und juristische Experten/-innen einig.

Keine Einigkeit herrscht hingegen in der Frage, ob die Volksvorlage zwingendem Völkerrecht widerspricht und damit gar nicht zur Abstimmung gelangen kann. Juristen/-innen und Menschenrechtsorganisationen vertreten die Ansicht, die Initiative sei ungültig, weil sie mitunter gegen das Non-Refoulement-Prinzip (u.a. UNO-Folterkonvention Art. 3) verstosse, welches nach allgemeiner Auffassung zwingendes Völkerrecht ist. Wie bereits bei früheren Initiativen wagten es die politischen Akteuren indes nicht, eine Initiative, welche gegen Völkerrecht verstösst, gar nicht erst zur Abstimmung zu bringen. Der entsprechende Antrag von Nationalrat Andreas Gross (SP, ZH) scheiterte in der Grossen Kammer mit 69 gegen 118 Stimmen. 

Dokumentation

Vorgeschichte

Im Sommer 2007, nur wenige Wochen vor den Wahlen, hatte die SVP mit ihren aufsehenerregenden Schafplakaten und der lautstarken Lancierung der Ausschaffungsinitiative in der gesamten Schweiz und über die Landesgrenzen hinaus viel Aufmerksamkeit erfahren. Ungeachtet der Kritik an Form und Inhalt der Kampagne gehörte die Rechtspartei im Herbst 2007 zu den grossen Gewinnern der Wahlen. Die politische Mitte sieht sich seither von den rechtspopulistischen Forderungen der SVP zunehmend herausgefordert und ringt mit den politischen Entscheiden, welche auf die Volksinitiative der SVP folgen müssten.

Eine Annahme der Initiative führe zu «erheblichen Kollisionen mit dem Völkerrecht» schrieb das EJPD rund ein halbes Jahr nach Einreichen der Initiative in einer Medienmitteilung. Dennoch vertrat Justizministerin Eveline Widmer Schlumpf (und mit ihr später auch der Bundesrat) die Ansicht, die Initiative verstosse nicht gegen zwingendes Völkerrecht, und sie sei mit Empfehlung zur Ablehnung zur Abstimmung zu bringen. Das Departement arbeitete in der Folge einen indirekten Gegenvorschlag aus, welcher Änderungen des Asylgesetzes vorsieht und fest schreibt, welche Integrationsleistungen Ausländer/innen erbringen müssen (etwa Bekenntnis zum Rechtsstaat, Spracherwerb), um eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten. Zudem erwähnt er einen Katalog strafbarer Handlungen, welche zur Ausweisung führen können.

Ständerat erklärt Initiative für gültig

Im Parlament war das Geschäft erstmals in der Wintersession 2009 traktandiert. Die zuständige Kommission hatte dem erstberatenden Ständerat vorgeschlagen, die Initiative für gültig zu erklären, sie aber abzulehnen und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates anzunehmen. Es folgte am 29. November 2009 das überraschende Ja zur SVP-Initiative für ein Bauverbot für Minarette. Unter dem Eindruck dieser Abstimmung entschied der Ständerat, dass die staatspolitische Kommission nochmals eine Debatte über die Ausschaffungsinitiative führen solle. Dies tat die Kommission anfang Februar 2010, wobei sie an der Empfehlung, sie gültig zu erklären, festhielt. Zugleich änderte die Kommission die Taktik und arbeitete einen direkten Gegenvorschlag aus. Am 18. März 2010 hielt sodann der Ständerat eingehend Debatte über das Geschäft. Er entschied trotz engagierten Voten mit 28 gegen 13 Stimmen, dass die Initiative gültig sei.

«Verfassungswidrig, undemokratisch und skandalös»

Früh haben sich Schweizer Rechtsexperten/-innen im übrigen zu Wort gemeldet und die Rechtmässigkeit der Initiative verneint. Jüngstes Beispiel hierfür ist die Bieler Erklärung des Club Helvétique vom 6. März 2010: «Es wäre verfassungswidrig, undemokratisch und skandalös, die Ausschaffungsinitiative gültig zu erklären». Der Club, welchem namhafte Persönlichkeiten angehören, hält fest: «Nach der Ausschaffungsinitiative sollen bestimmte illegal handelnde Ausländer «alle» Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren. Massgeblich für die Interpretation des Initiativtexts ist primär dessen Wortlaut. Also verlieren Menschen einen Aufenthaltsanspruch, selbst wenn die Ausschaffung – beispielsweise in Folterstaaten – zwingendes Völkerrecht verletzt. Daher ist die Ausschaffungsinitiative gemäss geltendem Recht unzulässig.»

Zum selben Ergebnis kommt eine juristische Analyse unter dem Titel «Plädoyer für einen rechtmässigen Gesellschaftsvertrag». Sie wurde erstellt von einer Gruppe junger Autoren/-innen, welche sich in einer «parteiunabhängigen, aber engagierten Sichtweise» kritisch mit der Ausschaffungsinitiative befassen. Nebst den bekannten Argumenten betont die Gruppe, dass die Initiative das Verhältnismässigkeitsprinzip aushebeln würde.

Die SVP greift die direkte Demokratie an

Um die Initiative trotz allem für zulässig zu erklären, berufen sich die Befürworter einer Abstimmung auf Erklärungen der Initianten im Internet, die eine andere Interpretation zu erlauben scheinen: Halte man sich nicht an den Wortlaut, lasse sich in der Praxis eine Verletzung zwingenden Völkerrechts vermeiden. Doch das Schweizer Volk wird über den Initiativtext abstimmen, nicht über unverbindliche Erklärungen der Initianten. Das Volk wird in die Irre geführt, wenn es über einen Text in der Bundesverfassung entscheiden soll, der dann gar nicht als solcher gilt.

Allgemein ist festzustellen, dass Schweizer Stimmbürger/innen immer öfter über Volksinitiativen abstimmen müssen, die ihrem Wortlaut nach nicht umsetzbar sind, weil sie geltendes Völkerrecht (insbesondere den Kerngehalt der Menschenrechte verletzen) an das die Schweiz gebunden ist. Den Schweizerinnen und Schweizern wird Sand in die Augen gestreut – die demokratische Willensbildung wird verfälscht und damit der Grundsatz der Abstimmungsfreiheit nach Art. 34 der Bundesverfassung verletzt. Unter dem Vorwand, die direkte Demokratie zu pflegen, trägt die SVP in Wahrheit zu deren Diskreditierung bei.

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