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Menschenrechtsverteidiger*innen: Schutzbestrebungen durch spezialisierte NGOs

05.07.2016

Für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen ist über das Engagement von Staaten und internationalen Organisationen hinaus die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) von grosser Bedeutung. Es gibt zahlreiche Organisationen und vielfältige Projekte, die dem Schutz dieser gefährdeten Personengruppe dienen. Die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) und die Weltorganisation gegen die Folter (OMCT) etwa schufen bereits 1997, ein Jahr vor der UNO-Deklaration, das Observatorium für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen (OBS). Das OBS verfügt über ein System «dringender Massnahmen»: In Form von dringenden Appellen, Pressemitteilungen oder Briefen an Behörden reagiert es auf Repressionen, die gemeldet werden. Weitere Instrumente des OBS sind internationale «Fact-finding»-Missionen, Justiz-Beobachtungen, Unterstützungsmissionen und Solidaritätsmissionen. Dazu kommt die materielle Unterstützung von gefährdeten Personen. Ferner veröffentlicht das OBS jeweils im Herbst einen umfangreichen Bericht zu den getätigten Interventionen und thematischen Analysen.

Umfassende Berichte über die Lage von Menschenrechtsverteidiger/innen veröffentlichen ebenfalls Front Line Defenders und Human Rights Watch (HRW). Auch der Internationale Service für Menschenrechte (ISHR) engagiert sich und betreibt seit dem Jahr 2000 ein Büro für Menschenrechtsverteidiger/innen. Der ISHR fokussiert seit einigen Jahren seine Informations- und Lobbyarbeit auf den Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen. 

Nicht zuletzt initiiert Amnesty International jedes Jahr mit ihrer «Individuen in Gefahr» Kampagne einen Briefmarathon mitunter für Menschenrechtsverteidiger/innen.

Vor Ort arbeiten die beiden NGOs Peace Brigades International (PBI) und Peace Watch Switzerland (PWS) als beschützende Begleiter/innen von Menschenrechtsverteidigern/-innen. Diese Missionen basieren auf der Erfahrung, dass allein schon die Präsenz von internationalen Organisationen einen Schutz für lokal agierende Menschenrechtsverteidiger/innen vor staatlichen Übergriffen bieten kann.

Mustergesetz für den Schutz von MRV

Auch bald 20 Jahre nach der Annahme der UNO-Deklaration zum Schutz von MRV haben die wenigsten Staaten die Forderungen der Deklaration in ihrer nationalen Gesetzgebung umgesetzt. Oft sehen sich MRV vermehrt mit Gesetzen konfrontiert, welche ihre Arbeit einschränken oder gar kriminalisieren. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat der International Service for Human Rights (ISHR) mit regionalen und nationalen Partnern ein nationales Mustergesetz zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen ausgearbeitet. Die Entwicklung eines solchen Mustergesetzes war eine der Hauptempfehlungen des Wien +20-Treffens von vergangenem Frühling 2013.

Sinn und Zweck des Mustergesetzes

Das Mustergesetz verfolgt drei Ziele. Erstens möchte es Staaten dabei unterstützen, Gesetze, Politiken und Institutionen zu entwickeln, welche die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern/-innen begünstigen und so die Umsetzung der UNO-Deklaration ins nationale Recht voran treiben. Zweitens soll es Menschenrechtsverteidigern/-innen als Instrument für eine verstärkte rechtliche Anerkennung und einen besseren Schutz ihrer Arbeit dienen. Und drittens sollten existierende nationale Gesetze und Politiken hinsichtlich ihres Schutzes am Mustergesetz gemessen werden können.

Erarbeitung des Mustergesetzes

Der Prozess zum Mustergesetz begann mit einer rechtsvergleichenden Forschung von Gesetzgebungen von über 40 Ländern, mit dem Ziel, dass identifiziert werden kann welche Gesetzgebungen und Politiken Menschenrechtsverteidiger/innen auf bestmögliche Weise schützen (sogenannte «best practice»). Darauf folgten regionale Konsultationsverfahren mit Menschenrechtsverteidiger/innen auf unterschiedlichen Kontinenten. Anschliessend wurde ein erster Entwurf eines Mustergesetzes verabschiedet, der im Mai 2016 an einem Treffen von regionalen und internationalen Menschenrechtsexperten/-innen verfeinert und bestätigt wurde.