29.07.2019
Der Grosse Rat des Kantons Genf ist die erste politische Instanz in der Schweiz, die nicht lebensnotwendige chirurgische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern offiziell als Verstümmelungen qualifiziert und für ein Verbot der Praxis auf kantonaler Ebene stimmt. Es geht um die Wahrung des Rechts auf Selbstbestimmung und um die körperliche und psychische Integrität der Kinder.
Am 10. April 2019 haben die Genfer Parlamentarier/-innen zwei Anträge zur Unterbindung medizinisch ungerechtfertigter Operationen von Kindern angenommen. Es geht um Operationen an mit einer Variation der Geschlechtsentwicklung geborenen Kindern, die einzig die «Korrektur» oder «eindeutige Zuordnung des Geschlechts» bezwecken.
Der UNO-Sonderberichterstatter für Folter hatte im Jahr 2013 in einem Bericht zu Missbräuchen in Gesundheitseinrichtungen festgestellt, dass solche Eingriffe als Folter oder Misshandlung qualifiziert werden sollten. Insbesondere erwähnte er «invasive und irreversible Behandlungen, einschliesslich zwangsweiser Operationen». Zudem kommt der UNO-Kinderrechtsausschuss in seinem Abschlussbericht von 2015 für die Schweiz zum Schluss, dass besagte Praktiken für die Rechte des Kindes schädlich sind. Die beiden internationalen Organe empfehlen gleichermassen, die vorzeitigen Operationen von Kindern mit Variationen der Geschlechtsentwicklung zu verbieten. Im Bericht des UNO-Folterausschuss genannt werden insbesondere die bessere Unterstützung der betroffenen Kinder und ihrer Eltern einerseits, sowie die Verbesserung des Zugangs zu Rechtsschutz und Wiedergutmachung andererseits, welche flankierend die Situation intergeschlechtlicher Kinder verbessern sollen. Auf nationaler Ebene hatte sich die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) schon in ihrer Stellungnahme Nr. 20/2012 zum Thema geäussert.
Kantonale Motionen signalisieren einen Sinneswandel
Die Motion des Genfer Kollektivs «Ensemble à Gauche» will geschlechtsverändernder Eingriffe verbieten. Sie ist in enger Zusammenarbeit mit dem Verein InterAction Suisse entstanden, welcher die Forderung nach einem Verbot und Anerkennung des entstandenen Unrechts in den Raum stellte. Die Motion 2491 sieht vor, dass nicht dringliche Operationen, die ohne explizite Zustimmung der Betroffenen erfolgen, als Verstümmelung qualifiziert und verboten werden. Weiter fordert sie, dass an die Opfer solcher Eingriffe eine Entschädigung entrichtet werden muss. Menschen mit Geschlechtsvariationen sollen selbst über ihre Behandlung und die medizinische Versorgung entscheiden können. Schliesslich will der Vorstoss Betroffenen und ihre Familien kostenlose psychosoziale Unterstützung gewähren.
Nach der Einreichung der Motion hat sich die Menschenrechtskommission des Kantons Genf in mehreren Anhörungen mit dem Thema befasst. Im März 2019 wurden die Resultate in einem Bericht zusammengefasst. Die Kommission verfeinerte einerseits die Konturen des Vorstosses. Andererseits brachte sie selbst eine zusätzliche Motion ein. Die Motion 2541 verfolgt substanziell das gleiche Ziel, ergänzt jedoch, dass Angehörige von Gesundheitsberufen zu Variationen der Geschlechtsentwicklung geschult werden sollen. Der Grosse Rat nahm am 10. April 2019 beide Vorstösse an, denjenigen vom «Collective Gauche» mit einer grossen Mehrheit, denjenigen der Menschenrechtskommission einstimmig.
Resolution des Europarates
Beide Motionen decken sich mit Empfehlungen mehrerer internationaler Menschenrechtsgremien an die Schweiz. So stellen sie auf den Schutz der betroffenen Personen und ihrer Familien, die Anerkennung des durch geschlechtsverändernde Eingriffe entstehenden Nachteils und des Anspruchs auf Wiedergutmachung sowie auf die entsprechende Ausbildung der betroffenen Berufsverbände ab. Dies sind allesamt Themenfelder, welche vom UN-Ausschuss gegen Folter und dem UNO-Kinderrechtsausschuss bereits thematisiert worden sind. Die Empfehlungen der Ausschüsse sind für die Schweiz nicht verbindlich, aber dennoch von grosser Bedeutung.
Im Jahr 2013 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Resolution über das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit und empfahl den Staaten, darunter auch der Schweiz, «verpflichtend weitere Forschungen durchzuführen um die Erkenntnisse über die spezifische Situation von intergeschlechtlichen Menschen zu vertiefen; sicherzustellen, dass niemand in der Kindheit unnötiger medizinischer oder chirurgischer Behandlung ausgesetzt wird, die kosmetisch statt gesundheitlich lebenswichtig ist; die körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu garantieren; und Familien mit intergeschlechtlichen Kindern mit angemessener Beratung und Unterstützung zu versorgen.» Sie empfahl ferner die spezifische Schulung der betroffenen Berufsgruppen.
Reaktion der intergeschlechtlichen Gemeinschaft
Die Organisation InterAction begrüsste den gesetzgeberischen Elan des Grossen Rates des Kantons Genf in einer Pressemitteilung vom 23. April 2019. Der seit 2017 tätige Schweizer Verein für intergeschlechtliche Menschen wertete den Vorstoss als «eine historische Anerkennung von Grund- und Menschenrechten durch eine politische Behörde in der Schweiz». Weiter hob die Organisation positiv hervor, dass sowohl der Abschlussbericht der Kommission für Menschenrechte als auch die beiden Motionen die medizinischen Eingriffe als Verstümmelung qualifizieren und verurteilen.
Hingegen kritisierte der Verein mehrere während der Parlamentssitzung vom 10. April 2019 eingebrachte Interventionen von Parlamentsmitgliedern, nach welchen seit 2012 keine chirurgischen Eingriffe zur geschlechtlichen Zuweisung mehr am HUG (Hôpitaux universitaire de Genève) durchgeführt worden seien.
Der Verein teilt diese Einschätzung nicht. In Genf wie auch in der übrigen Schweiz würden solche Eingriffe weiterhin praktiziert. Diese sollten als solche anerkannt und verurteilt werden. Zudem empfiehlt der Verein die Verwendung des Begriffs „geschlechtsverändernd“ anstelle von „geschlechtszuweisend“. Letzterer zementiere die Vorstellung des binären Geschlechts, welche Ursprung der Praxis geschlechtsverändernder Eingriffe sei. Der Kanton Genf nimmt im schweizweiten Vergleich eine Pionierrolle ein, während der Bund sich vorerst weigert, weitergehende Gesetze zu erlassen. In der medizinischen Welt läuft die Debatte erst an.
Wenig Handlungswille des Bundes
Bisher gibt es in der Schweiz keine Rechtsgrundlage, die frühzeitige geschlechtsverändernde Praktiken ausdrücklich verbietet. Dies führt dazu, dass solche Eingriffe weiterhin praktiziert werden. Die Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission für Humanmedizin war jedoch 2012 bereits klar. Als Grundsatz für den Umgang mit DSD sollte Folgendes gelten: Alle nicht bagatellhaften, geschlechtsverändernden Behandlungsentscheide, die irreversible Folgen haben, aber aufschiebbar sind, sollten aus ethischen und rechtlichen Gründen erst dann getroffen werden, wenn die zu behandelnde Person selbst darüber entscheiden kann.
In der Antwort auf eine Interpellation von Rebecca Ruiz vertrat der Bundesrat jedoch die Auffassung, dass die Mehrheit der Empfehlungen der Ethikkommission bereits umgesetzt sei. Insbesondere sei der Eintrag ins Zivilstandsregister vereinfacht worden. Das geltende Recht, so der Bundesrat weiter, genüge, um die geschlechtsverändernden Eingriffe zu beschränken, namentlich unter Anwendung von Artikel 122 des Strafgesetzbuches. Da die Eingriffe aber nach wie vor stattfinden, besteht aus menschenrechtlicher Sicht weiterer Handlungsbedarf.
Zunehmende Sensibilisierung der Gesundheitsbranche
In der Gesundheitsbranche scheint sich derweil ein progressives Bewusstsein zu entfalten. Im Mai 2019 trafen sich 25 Gesundheitsexperten und Gesundheitsexpertinnen aus Schweizer Kinderkliniken, die Menschen mit Variationen der Geschlechtsentwicklung behandeln. Sie kamen im Rahmen einer Vereinbarung zum Schluss, dass geschlechtsverändernde Operationen nur als letztes Mittel durchgeführt werden sollten. Demnach soll standardmässig zunächst ein Team von Fachleuten die Angehörigen eines betroffenen Kindes beraten und alle möglichen Handlungsoptionen vorstellen, bevor eine Operation ins Auge gefasst wird. Hingegen distanzieren sie sich nicht eindeutig von nicht dringlichen, für das Überleben des Kindes nicht erforderlichen oder nicht notwendigen (unverhältnismässigen) Eingriffen an den inneren und äusseren Geschlechtsmerkmalen von Kleinkindern, die noch nicht selbstbestimmt einwilligen können.
Zwar hat diese schweizweite Vereinbarung keinen rechtlich verbindlichen Charakter, spiegelt aber dennoch eine gewisse Sensibilität der Ärzteschaft gegenüber diesem Thema wider. Ungeachtet dessen stellen sich medizinische Fachpersonen in der Öffentlichkeit meist gegen ein generelles Verbot von Operationen an intergeschlechtlichen Kindern. In einem Artikel hält die Leiterin der Urologie am Kinderspital Zürich Dr. Rita Gobet fest, dass die operative «Zuweisung» zu einem Geschlecht möglich sein sollte, wenn sie von den Eltern und der begleitenden Ärzte als die beste Lösung angesehen wird. Während seiner Anhörung vor der kantonalen Menschenrechtskommission sprach sich Dr. Blaise Meyrat, Kinderchirurg am Centre Universitaire Vaudoise, immerhin für den Erlass rechtlich verbindlicher Gesetze statt Empfehlungen aus.
Zusätzliche Informationen
- Menschen mit uneindeutigem Geschlecht - Sensibilität fördern
Pressemitteilung, 6. Juli 2016 - Vers un dédommagement des personnes intersexes mutilées
Pressemitteilung Kollektiv Ensemble à Gauche, 10. April 2019 (nur in französischer Sprache verfügbar) - Verbot von Verstümmelungen von intergeschlechtlichen Kindern
Medienmitteilung InterAction, 23. April 2019 - Avancée inédite contre la mutilation des intersexes (nur in französischer Sprache verfügbar)
20 Minuten, 18. April 2019 - InterAction - Association Suisse pour les Intersexes
Website der Vereinigung