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Das Recht des Kindes auf Umgang mit inhaftierten Elternteilen

14.02.2012

Gemäss Artikel 9 Abs. 3 und 4 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention, KRK) hat das Kind das Recht, regelmässige Beziehungen mit dem inhaftierten Elternteil zu unterhalten, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.