14.02.2012
Gemäss Artikel 9 Abs. 3 und 4 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention, KRK) hat das Kind das Recht, regelmässige Beziehungen mit dem inhaftierten Elternteil zu unterhalten, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.
- Das Recht des Kindes auf Umgang mit inhaftierten Elternteilen
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 01. Februar 2012 - Die Rechte von Kindern, wenn Eltern im Gefängnis sind
Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 10. Oktober 2011 (online nicht mehr verfügbar)