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Kinder ohne Identität: Gutachten löst Praxisänderung aus

27.02.2009

Im Frühjahr 2006 hat ein Bericht von SF DRS Fachkreise aufgerüttelt: Recherchen der Rundschau zeigten, dass in der Schweiz Kinder zur Welt kommen, die nirgends registriert und damit rechtlich inexistent sind, weil ein Elternteil keine gültigen Papiere vorlegen kann. Diese Kinder haben keinen Geburtsschein und geniessen damit keine rechtliche Anerkennung als eigenständiges Subjekt. Ein Rechtsgutachten zeigt nun, dass diese behördliche Praxis klar gegen die UNO-Kinderrechtskonvention verstösst, wonach jedes Kind das Recht hat, unverzüglich nach der Geburt in ein Register eingetragen zu werden (Art. 7 KRK). 

Praxisänderung durch Rechtsgutachten

Die Demokratischen Jurist/innen Schweiz (DJS) und die pro juventute liessen ein Rechtsgutachten erstellen, welches die Problematik beleuchtet. Dieses kommt zum Schluss, dass die Praxis rechtswidrig ist. Es stützt die Forderung von Fachorganisationen diese Praxis umgehend zu ändern und der Kinderrechtskonvention der UNO anzupassen. Das Recht des Kindes auf unverzügliche Registrierung seiner Geburt habe fundamentale Bedeutung für die rechtliche Anerkennung des Kindes als eigenständiges Subjekt und für seinen Schutz, schreiben die DJS und pro juventute in einer Medienmitteilung. Daraufhin erliess das Eidg. Amt für Zivilstandswesen im Oktober 2008 eine Weisung, dass die Eintragung in das Geburtenregister flexibler gehandhabt werden solle in solchen Sonderfällen. Nun können auch unvollständige oder eventuell nicht überprüfbare Angaben der Eltern eingetragen werden, um die Registrierung eines Neugeborenen zu ermöglichen. Damit wird das Recht des Kindes auf Identität gewahrt. 

Bericht des Bundesrates gefordert 

Der Nationalrat hatte in der Frühlingssession 2007 ein Postulat von Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot-Mangold (SPS, BE) gutgeheissen, welches vom Bundesrat einen Bericht verlangt. Dieser soll aufzeigen, ob und wie Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind, Dokumente beizubringen, in den 260 Zivilstandsämtern der Schweiz registriert werden. Der Bericht soll sodann ermitteln, wie viele Kinder und Familien von dieser Situation betroffen sind und welche Konsequenzen die Nichtregistrierung mit sich bringt. Der Bundesrat erklärte sich bereit, durch das Eidg. Amt für das Zivilstandswesen bei den kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst eine Umfrage über die Zahl der Geburten, bei denen die Abklärung der Identität der Eltern des Kindes Schwierigkeiten bereitet, in Auftrag zu geben und in diesem Sinne einen Bericht auszuarbeiten. 

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