07.01.2009
Seit Januar 2009 erhalten alle Eltern eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken, ob erwerbstätig oder nicht. Für Kinder von 16 bis 25 Jahren sichert das Familienzulagengesetz zudem eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken. Die Kantone können höhere Beiträge entrichten. Volk und Stände hatten den landesweiten Mindestansätzen für Kinderzulagen im November 2006 deutlich zugestimmt. Zur Volksabstimmung kam es, weil die Wirtschaftsverbände gegen das Gesetz das Referendum ergriffen hatten.
Die Kinderzulage soll die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise ausgleichen.
Wie kam es zur Vereinheitlichung?
Die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Angeline Fankhauser aus dem Jahr 1992 verlangt für jedes in der Schweiz wohnhafte Kind eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates erarbeitete aufgrund des Vorstosses Fankhauser einen nun zum zweiten Mal im Ständerat zur Debatte stehenden Gesetzesentwurf, welcher sich am Grundsatz «ein Kind – eine Zulage» orientiert. Die Vorlage war als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für faire Kinderzulagen!» von Travail Suisse, die eine Kinderzulage von 450 Franken im Monat verlangte, konzipiert worden. Die Initiative wurde unterdessen zurückgezogen.
Der Nationalrat hatte sich in der Frühlingssession 2005 hinter den Gesetzesentwurf gestellt und sich für eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken und eine Zulage für Jugendliche in Ausbildung von 250 Franken ausgesprochen. Der Ständerat lehnte in der Herbstsession 2005 jedoch eine einheitliche Fixierung der Höhe der Kinderzulage für alle Kantone ab und stimmte knapp – mit Stichentscheid des Präsidenten - lediglich einer formellen Harmonisierung der Familienzulage zu. Der Nationalrat wiederum war in der Wintersession 2005 nicht bereit, auf die Mindestbeiträge zu verzichten. Ebenso hielt er am Grundsatz, «ein Kind, eine Zulage» fest.
Der Ständerat ist in der Frühlingssession nun doch knapp mit 23 zu 19 Stimmen auf die Vorlagen des Nationalrates eingeschwenkt und hat eine einheitliche Kinderzulage von 200 bzw. 250 Franken gutgeheissen. Von einer Familienzulage für die Selbständigerwerbenden wollte er allerdings nichts wissen. Klar festgehalten wurde indessen, dass die Kantone weitergehende Regelungen treffen können. Der Ausschluss der Selbständigerwerbenden wurde schliesslich auch im Nationalrat akzeptiert und der Grundsatz "ein Kind, eine Zulage" wurde fallengelassen.
Dokumentation
- Familienzulagen
Dossier des Bundesamts für Sozialversicherung - Im Minimum 200 Franken pro Kind
Swissinfo, 13. März 2006