01.06.2011
Im nachstehenden Gastbeitrag wird erläutert, weshalb neuere familienrechtliche Gesetzgebungsprojekte zu einer Schwächung staatlicher Schutzfunktionen für betroffene Kinder und Jugendliche tendieren. Zwar werden in diesen Gesetzgebungen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in sie berührenden Verfahren und Entscheidungen formalrechtlich festgehalten. Dies geschieht allerdings nur punktuell; und faktisch werden diese Ansprüche nicht implementiert. Beides widerspricht der Kinderrechtskonvention und der Bundesverfassung.
- Das Kind im Mittelpunkt ist nicht dabei. Es braucht starke beteiligungsorientierte Kinderrechte
Dr. iur. Michael Marugg, Geschäftsleiter Netzwerk Kinderrechte Schweiz (pdf, 4 S.)