08.09.2005
Das Bundesgericht verlangt, dass Erziehungsberechtigte von Amtes wegen zu verfolgen sind, wenn sie wiederholt bzw. regelmässig Tätlichkeiten an Kindern begehen, die unter ihrer Obhut stehen.
08.09.2005
Das Bundesgericht verlangt, dass Erziehungsberechtigte von Amtes wegen zu verfolgen sind, wenn sie wiederholt bzw. regelmässig Tätlichkeiten an Kindern begehen, die unter ihrer Obhut stehen.