02.07.2012
Die neue Jugendstrafprozessordnung (JStPO) hat die Verteidigung von Minderjährigen in Strafverfahren gestärkt.
Um eine qualitativ hochstehende Verteidigung sicherzustellen, muss darum die Aus- und Weiterbildung der in Jugendstrafsachen spezialisierten Anwälte/-innen gestärkt werden. Ihnen kommt in den Verfahren die Rolle zu, die Meinung der von ihnen vertretenen Jugendlichen vorzubringen.
- Die Rolle von Anwälten/-innen in Jugendstrafsachen
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 27. Juni 2012