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Neues zur Geschichte der Fahrenden in der Schweiz

08.01.2008

Im Rahmen eines Nationalfondsprojekts (NFP) haben Schweizer Historiker die Geschichte der Fahrenden in der Schweiz aufgearbeitet. Das Bulletin des NFP 51 widmet sich den Erkenntnissen und zeigt auf, dass die schweizerischen Institutionen im 19. und 20. Jahrhundert diese Minderheit stigmatisiert und kriminalisiert haben. Genaue Zahlen liefern die Forscher nun erstmals zum Pro Juventute Hilfswerk «Kinder der Landstrasse». Die Behörden bemächtigten sich insgesamt rund 590 Kinder, von denen die Hälfte aus dem Kanton Graubünden stammte. Bei zwei Dritteln der Kinder übte das «Hilfswerk» die Vormundschaft aus, bei 200 nahm es eine fürsorgerische Funktion wahr. Die meisten Kinder erhielten keine oder nur eine rudimentäre Schulbildung. Über 80 Prozent konnten keinen Beruf wählen, sondern wurden als billige Hilfskräfte verdingt. Über ein Viertel der Kinder wurde kriminalisiert und in geschlossene Anstalten gesperrt.

In einem Interview im Bulletin äussert sich Rober Huber, langjähriger Präsident der Radgenossenschaft der Landstrasse, äusserst skeptisch zur Arbeit der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende. Er fordert konkret mehr Stand- und Durchgangsplätze für die Fahrenden. Zwar funktionierten Vorurteile gegenüber Fahrende nicht mehr wie früher. Aber das Recht auf freie Niederlassung, wie es in der Bundesverfassung (Art 24) allen Bürgerinnen und Bürgern garantiert werde, habe für die rund 35'000 Fahrenden (davon seien 3000 das ganze Jahr über unterwegs, 2000 zusätzlich in den Sommermonaten) noch keine gesetzliche Gültigkeit. Dasselbe gelte für die Sprache der Fahrenden, das Jenische.