11.08.2008
Der Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung des UNO-Menschenrechtsrates, Vernor Muñoz interessiert sich für die Frage, ob das Recht auf Bildung auch in Hafteinrichtungen gewährt wird. Zu diesem Zweck ruft der Costa Ricaner Personen, welche sich aktuell in Haftanstalten befinden und ehemalige Häftlinge dazu auf, ihre eigenen Erfahrungen im Zusammenhang mit Bildungsangeboten während der Haft zu schildern. Personen, die sich angesprochen fühlen, können sich per E-Mail bei Vernor Muñoz melden.
Der Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung hat sich entschieden dem UNO-Menschenrechtsrat einen Bericht über das Recht auf Bildung für Menschen in Hafteinrichtungen vorzulegen. Geplant ist, dass dieser Bericht im Juni 2009 vorgestellt wird. Das Ziel des Sonderberichterstatters ist es zu klären inwiefern Personen, die sich in Hafteinrichtungen befinden, ein Recht auf Bildung geltend machen können, die Verantwortlichen für die Umsetzung des Rechts auf Bildung in Haftanstalten zu identifizieren sowie die zentralen Herausforderungen bei der Umsetzung herauszuarbeiten. Zugleich soll der Bericht auf innovative Beispiele eingehen.