11.11.2019
Für Gefangene ist es schwierig, sich ohne anwaltschaftliche Vertretung wirksam zur Wehr zu setzen. Zu diesem Schluss kommt die «Prison Research Group» in ihrer Evaluation zur «Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug». Das Evaluationsteam empfiehlt, das Projekt auszubauen und das Profil zu schärfen.
Vor drei Jahren hat die Organisation humanrights.ch ihr Pilotprojekt einer «unabhängigen Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug und ihre Angehörigen» gestartet. Seither hat die Beratungsstelle rund 300 Anfragen bearbeitet, Menschen angehört und aufgeklärt, Beschwerden verfasst und behördliche Stellungnahmen eingeholt. Das Projekt verfolgt den Zweck, Menschen im Freiheitsentzug und ihren Angehörigen Zugang zu einer unabhängigen, niederschwelligen Rechtsberatung zu verschaffen. Unterstützt wird das Projekt von den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, der Katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern sowie privaten Stiftungen und Geldgeber/innen.
Das Evaluationsteam bestätigt in seinem Bericht nun die Wichtigkeit der Beratungsstelle und empfiehlt, das Projekt ab 2020 weiterzuführen und auszubauen. Im Gefängnisalltag komme es immer wieder zu heiklen Situationen, in denen sich Gefangene ohne anwaltschaftliche Vertretung kaum wirksam wehren können. Das Projekt schliesse demnach eine wichtige Lücke und fördere einen wirksamen Rechtsschutz.
Die Ergebnisse beruhen auf zahlreichen Interviews mit Gefangenen, Vollzugsmitarbeitenden und Vollzugsleitenden sowie einer Online-Umfrage, bei der darüber hinaus Anwälte und Anwältinnen aus der ganzen Schweiz mitgemacht haben.
Beratungsstelle als «Brücke» zur Anwaltschaft
Personen, die bis anhin mit der Beratungsstelle in Kontakt gekommen sind, haben die Beratung bzw. den Austausch mit humanrights.ch positiv erlebt. Die Beratungsstelle wird von allen Anspruchsgruppen mehrheitlich als hilfreich wahrgenommen – sowohl für die Gefangenen als auch für die Arbeit der Fachpersonen.
Die Gefangenen schätzten insbesondere die Vermittlung von spezialisierten Anwälten und Anwältinnen, juristische Recherche und Unterstützung bei formellen Rechtsbeschwerden als sehr hilfreich ein. Auch Fachpersonen im Justizvollzug bewerteten das Angebot grundsätzlich positiv, wobei ebenso die Vermittlung von Anwälten und Anwältinnen, aber auch Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie die Vernetzung und der Fachaustausch von Fachpersonen (insbesondere Anwälte und Anwältinnen) als wichtige Dienstleistung angesehen wurde. Bei einer Weiterentwicklung des Projekts empfiehlt das Evaluationsteam eine klarere Kommunikation dieser Kompetenzen, nicht zuletzt auch um das Profil der Beratungsstelle noch besser zu schärfen.
Eine unabhängige Stelle, welche das Verständnis fördert
Gefangene berichten etwa von erlebter Schikane und Druckausübung vonseiten der Angestellten, restriktiven Einschlusszeiten, Problemen bei der medizinischen Versorgung oder ungenügenden Beschäftigungs- und Sportmöglichkeiten. Als zentraler Problembereich nannten verschiedene Anspruchsgruppen den Massnahmenvollzug. Namentlich wurde dabei auf die fehlende Platzzahl, die teilweise unverhältnismässig langen Aufenthalte sowie die sehr starke Abhängigkeit der Gefangenen von den Ärzten/-innen, Gutachtern/-innen und Psychiatern/-innen hingewiesen. Auch einschneidende Vollzugsentscheide wie etwa die Frage, ob jemand nach Zweidritteln der Strafe bedingt entlassen wird, wurden als problematisch eingestuft, da oftmals eine juristische Unterstützung fehle.
Viele Gefangene hätten zudem Mühe, die relevanten Verfügungen und Entscheide im Vollzugsalltag zu verstehen. Die Beratungsstelle nehme hier als niederschwellige Anlaufstelle eine wichtige Funktion ein, um das Verständnis bei den Menschen zu fördern. Gemäss eines Mitarbeitenden einer Vollzugseinrichtung bedeute das rein sprachliche Verständnis noch nicht, dass die Person eine Situation wirklich verstehe: «[…] Wir helfen den Gefangenen schon auch. Aber es gibt sehr komplexe Fälle, wo sich der Knoten nicht einfach so lösen lässt, wo es viel Zeit braucht, sich in den Fall einzulesen. Da braucht es wirklich jemand, der sich sehr gut damit auskennt».
Es wird von allen Anspruchsgruppen geschätzt, dass es sich bei der Beratungsstelle von humanrights.ch um eine unabhängige Stelle handelt. Eine Mitarbeiterin der Vollzugsbehörde sagte hierzu, «dass die Beratungsstelle als neutrale Stelle dazu beitragen kann, das Verständnis bei den Gefangenen zu fördern und so auch Vorwürfe gegenüber den Vollzugsbehörden zu entkräften».
Abbau von Hürden beim Zugang zum Recht
Eine klare Mehrheit der Befragten schätzte, dass weniger als ein Viertel der Gefangenen während dem Straf- und Massnahmenvollzug über einen Anwalt oder eine Anwältin verfügen, der oder die sie in vollzugsrechtlichen Anliegen unterstützt und vertritt. Besonders aussagekräftig ist hierbei die Einschätzung der Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde, welche in dieser Hinsicht die beste Übersicht haben und ebenfalls zu diesem Schluss kamen.
Die Beratungsstelle schliesst demnach gemäss Prison Research Group eine wichtige Lücke, um einen wirksamen Rechtsschutz sicherzustellen. Ein solcher erschöpft sich nicht in der theoretischen Möglichkeit, sich bei einem Gericht zu beschweren, sondern muss auch die faktische Möglichkeit zur Durchsetzung von Rechten beinhalten. Hierbei geht es also auch um ökonomische, soziale und bildungsbezogene Aspekte und um die Frage, ob man bei der Geltendmachung der eigenen Rechte auf juristische Unterstützung zählen kann. Beim Zugang zum Recht handelt es sich um eines der zentralsten Rechte, die einem Menschen zukommen (Art. 29a BV, Art. 6 EMRK, Art. 2 Abs. 3 bzw. Art. 14 UNO-Pakt II). Bereits früher hat der Leiter der Beratungsstelle – David Mühlemann – darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Recht für Gefangene oftmals beeinträchtig ist.
Mehr Ressourcen und klares Profil gefordert
Die Prison Research Group empfiehlt der Projektleitung, die Ressourcen aufzustocken, um den vorhandenen Bedarf an Beratung und Unterstützung abzudecken. Zudem sollte das Beratungsangebot noch bekannter gemacht werden, wobei es mehr leicht verfügbare Informationen zur Finanzierung und Trägerschaft der Beratungsstelle bräuchte. Das Profil müsse geschärft werden, so dass die Funktion und Leistungen der Beratungsstelle zukünftig noch klarer erkannt und genutzt werden können.
Die Resultate verweisen zudem auch auf Reibungen, die aufgrund system- und interessebedingter Unterschiede entstehen können, insbesondere zwischen Vollzugseinrichtungen und humanrights.ch. Der Kommunikation und der Art und Weise des Informationsaustausches zwischen den involvierten Akteuren und der professionellen Beziehungspflege sollte demnach mehr Beachtung geschenkt werden.
humanrights.ch nimmt diese Empfehlungen ernst und verfolgt in einem ersten Schritt das Ziel, die Kommunikation bezüglich der Beratungsstelle zu verbessern und dem Projekt ein klareres Profil zu verleihen. Hierzu werden aktuell ein neuer Projektflyer sowie eine eigene Projektwebsite erarbeitet.
Eine grosse Herausforderung ist die Etablierung des Projekts als permanentes Angebot von humanrights.ch. Aus der Erfahrung der letzten drei Jahre wird es nicht möglich sein, das Angebot vollständig mit institutionellen Geldern zu finanzieren. Deswegen muss humanrights.ch seine Mitgliederbasis erhöhen, um das Projekt auf eine solide Basis zu stellen und schrittweise auszubauen.
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Weitere Informationen:
- Projektevaluation – Bericht
Prison Research Group, 30. August 2019