02.07.2012
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat im März 2012 ein vereinheitlichendes Merkblatt zu den Vollzugsöffnungen im Straf- und Massnahmenvollzug verabschiedet. Darin wird der Begriff «Vollzugsöffnungen» einheitlich und klar definiert und festgehalten, dass grundsätzlich die einweisende Behörde für die Erteilung der Bewilligung einer Vollzugsöffnung zuständig ist. Besondere Regeln gelten für potentiell gefährliche Täter.
- Vereinheitlichung des Ausgangs- und Urlaubswesens der Strafvollzugskonkordate
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 27. Juni 2012