16.06.2014
Eine neue Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats enthält menschenrechtliche Vorgaben zur Durchführung von «electronic monitoring», d.h. der elektronischen Überwachung von angeschuldigten oder verurteilten Personen in unterschiedlichen Stadien des Strafprozesses und -vollzugs, insbesondere zum Schutz des Privat- und Familienlebens der Betroffenen und zum Datenschutz.
- Electronic Monitoring: Menschenrechtliche Leitlinien
Schweiz. Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), 5.6.2014