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Aussageverweigerung nicht gleich Fluchtwahrscheinlichkeit 

15.09.2005

Macht ein Angeschuldigter in einem Strafverfahren von seinem verfassungsmässigen Recht auf Verweigerung der Aussage Gebrauch, darf daraus laut einem Urteil des Bundesstrafgerichts nicht auf eine akute Fluchtgefahr geschlossen werden, die eine Passsperre oder gar Inhaftierung rechtfertigen könnte.