15.09.2005
Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid zwei Grundsatzurteile vom 15. Juli 2004 bestätigt, wonach ein Nichteintretensentscheid des Bundesamts für Flüchtlinge BFF ein ausreichender Grund ist, damit gegen einen Asylsuchenden eine Ausschaffungshaft verhängt werden kann. Das Bundesgericht taxiert damit die entsprechende neue Bestimmung im Ausländergesetz ANAG als EMRK-konform. Kritiker sprechen hingegen von der Legitimierung einer Willkürpraxis der Fremdenpolizeien. Der jüngste Fall wird denn auch an den Menschenrechtsgerichtshof in Strasssburg weitergezogen.
- BGE 130 II 488
- BGE 130 II 377
- Markus Felber, Untertauchensgefahr trotz Gegenindizien
in: Neue Zürcher Zeitung NZZ vom 13. Oktober 2004 (pdf, 1 S.)
Kritisch zum Urteil vom 30. Sept. 2004 (BGE 130 II 488)
- Heiner Busch, Blochers Erfüllungsgehilfen in Lausanne
in: Newsletter von Solidarité sans Frontières vom 29. Okt. 2004 (pdf, 2 S.)
Zum Urteil vom 15. Juli 2004 (BGE 130 II 377):
- Peter Josi, Vermutete Untertauchensgefahr
in: Jusletter 2. August 2004 (pdf, 1 S.)