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EKF fordert ein Kopftuchverbot an Schweizer Schulen - Kommentar von Humanrights.ch

08.12.2010

Die Eidg. Kommission für Frauenfragen (EKF) legt zu Gleichstellungsfragen im Spannungsfeld von religiösen oder kulturellen Normen ein Positionspapier vor, in welchem sie auf einige aktuelle Fragestellungen eingeht. Als besonders sensiblen Bereich für diese Thematik bezeichnet die EKF die Schule, wo es klare Regeln brauche. Die EKF als beratendes Organ des Bundesrates behandelt im Positionspapier Themen wie religiös motivierte Kopfbedeckungen und Ganzkörperverschleierung, den Umgang mit Kleidervorschriften und Symbolen in der Schule, mit Dispensationen für Unterrichtsmodule (Sexualkunde, Schwimmunterricht) sowie mit weiteren heiklen Themen wie religiösen Privatschulen und «Homeschooling». Unter anderem empfiehlt das Positionspapier den Kantonen ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen an obligatorischen öffentlichen Schulen.

Religion und Kultur dürften nicht dazu dienen, Frauen zu diskriminieren und Mädchen in der Schule zu benachteiligen, schreibt die EKF in der Medienmitteilung vom 8. Dezember 2010. «Als Gesellschaft sind wir verpflichtet, für die Errungenschaften des modernen Rechtsstaates einzustehen und diese Rechte allen Menschen in der Schweiz zu garantieren.» Besonders in der öffentlichen Schule bedürfe es klarer Regeln, um das Recht der Kinder auf freie Entfaltung unabhängig vom Geschlecht zu schützen.

Das Positionspapier der EKF ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift «Frauenfragen» veröffentlicht, die sich dem Schwerpunkt «Frauenrechte – Kultur – Religion» widmet. Beiträge von Expertinnen mit unterschiedlichem religiösen Fokus (jüdisch, christlich, islamisch) sowie sachliche Analysen von Fachfrauen und Stellungnahmen aus Sicht der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) und der Eidgenössischen Kommission gegen Rassimus (EKR) vertiefen das Thema und laden ein zur Debatte. Die Zeitschrift kann im übrigen gratis bezogen werden.

Kommentar

Zwar schreibt die EKF mit gewissem Recht, dass die «politische Bewirtschaftung» des Themas durch ausländerfeindliche Kreise nicht dazu führen soll, dass man davor zurückschreckt, klar gegen frauendiskriminierende Praktiken Stellung zu beziehen. Unbefriedigend ist indessen, dass die EKF mit der Burkafrage einen fremdenfeindlichen Symboldiskurs aufnimmt, obwohl im Alltag an Schweizer Schulen die Ganzkörperverschleierung gar nicht vorkommt. Wie schwer sie sich selber damit tut, zeigt der Umstand, dass die zentrale politische Forderung ihres Positionspapiers im Communiqué der EKF nicht klar zum Ausdruck kommt.

Die EKF empfiehlt den Kantonen, ein allgemeines Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen einzuführen (Positionspapier S. 15, Spalte 2). Mangels anderer Argumente unterstellt die EKF, dass das muslimische Kopftuch generell Ausdruck einer kontrollierenden, diskriminierenden Haltung gegenüber Frauen und ihrer Sexualität sei. Diese Verallgemeinerung ist unhaltbar und fällt auch hinter die eigene Einsicht der EKF zurück (Positionspapier S. 14, Spalte 2). Statt zu fordern, dass das bipolare Frauenbild «Heilige» oder «Hure» an Schulen mit pädagogischen Mitteln konsequent bekämpft wird, versteift sich die Kommission auf ein simples Kopftuchverbot für alle Schülerinnen und spielt damit jenen Kräften in die Hände, welche sogenannte Kulturkonflikte bewusst anheizen, um politisches Kapital daraus zu schlagen.

Sicher sollen Lehrpersonen hinsehen und reagieren, wenn der Verdacht besteht, dass Kinder in ihrer individuellen Entfaltung von ihrem Umfeld zu stark zurückgebunden werden. Sie müssen problematische Zustände und Entwicklungen thematisieren und mit dem betroffenen Kind im Gespräch bleiben und nach möglichen Lösungen suchen. Dabei kann es aber nicht nur um die Burka, Kopftücher, Strumpfhosen (!) oder lange Röcke gehen, sondern vielleicht auch mal um zu kurze Röcke oder andere Zwänge in der Gesellschaft. Diesbezüglich hat die EKF eine Chance verpasst, nämlich unter dem Titel der kulturellen Praktiken nicht nur die breit geschlagenen religiösen Minderheitenbräuche zu verstehen, sondern auch die Geschlechterrollen-Stereotypen in der Massenkultur. Die EKF schreibt dazu nur: «Medien und Werbung sind (…) nicht Thema des vorliegenden Positionspapiers.» Schade!

Der ausschliessliche Fokus auf religiöse und kulturelle Traditionen lenkt vom eigentlichen Problem ab. Denn hier geht es um das Recht des Kindes auf freie Entfaltung. Dies erkennt die EKF richtig. Aber sie zieht aus dieser Erkenntnis bloss den Schluss einer allgemein rigoroseren Haltung gegenüber religiös motivierten Minderheitenanliegen. Es ist daran zu erinnern, dass die Schule unter anderem den Auftrag hat, Vielfalt und Unterschiede unter den Kindern im Sinne individueller Förderung zu stützen und nicht aufzuheben. Insofern ist für Humanrights.ch klar, dass rigide Regelungen und Verbote in die falsche Richtung gehen. Zwar braucht die Schule Leitplanken auch gegenüber kulturell und religiös motivierten Ansprüchen. Doch das Bemühen um individuelle Lösungen ist bei Konflikten zwischen den Leitlinien und familiären oder gesellschaftlichen Zwängen, welche die Kinder in ihrer Entwicklung behindern, der richtige Weg. Die EKF hätte besser daran getan, sich mit dem unterschiedlichen Umgang mit schulischen Leitplanken in den Kantonen auseinanderzusetzen als ins Horn einer allgemeinen Verschärfung zu blasen.

Dokumentation