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Erste Verurteilungen wegen Genitalverstümmelung in der Schweiz

30.06.2008

In der Schweiz sind im Juni 2008 gleich zwei Urteile wegen Mädchenbeschneidung gefällt worden. Am 11. Juni 2008  verurteilte das Untersuchungsrichteramt Freiburg eine in der Schweiz wohnhafte Somalierin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten, weil sie die Beschneidung der ihr anvertrauten Halbschwester in Afrika zugelassen hatte. Das Zürcher Obergericht fällte am 26. Juni das schweizweit erste Urteil in einem Fall, in welchem die Beschneidung durch einen somalischen Wanderbeschneider in der Schweiz durchgeführt worden war. Es verurteilte die Eltern einer heute 14jährigen Somalierin wegen Anstiftung zu schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedingt.

Verbot der Genitalverstümmelung bald im Strafgesetzbuch? 

Die Tradition der genitalen Verstümmelungen ist durch die Migration auch in der Schweiz ein Thema. Zurzeit wird auf Bundesebene über einen Vorstoss im Parlament beraten, welcher eine Strafnorm gegen sexuelle Verstümmelungen an Frauen vorsieht. Die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi (SP, GE) verlangt zudem die Ergreifung von staatlichen Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen, um gezielter gegen die schädliche Praxis vorzugehen und Immigrant/innen über die medizinischen und rechtlichen Konsequenzen dieses Eingriffs aufzuklären. Obwohl der Bundesrat die Ablehnung der Motion empfohlen hat, hat der Nationalrat die Vorlage angenommen. Auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständesrats befürwortet die Initiative.

  • Genitalverstümmelung
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