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Genitale Verstümmelungen auch in der Schweiz

04.03.2005

In der Schweiz leben über 7000 Frauen, deren Genitalien verstümmelt wurden. Das Kinderhilfswerk Unicef will gegen die Genitalverstümmelung mobilisieren und präsentiert eine Studie, die das Ausmass des Problems in der Schweiz aufzeigt. Zu den Betroffenen gehören gemäss Unicef vor allem Migrantinnen aus Somalia, Äthiopien und Eritrea.

Die Ergebnisse der Unicef-Studie sind alarmierend. Eine Umfrage bei 1800 Vertretern aus dem medizinischen und sozialen Bereich in der Schweiz im Jahr 2004 hat demnach gezeigt, dass 61 Prozent der befragten Gynäkologen schon mit beschnittenen Migrantinnen konfrontiert waren. 203 der Befragten haben gemäss Studie schon von Fällen gehört, bei denen ein Mädchen in der Schweiz beschnitten worden sei. Einzelne Ärzte und Hebammen gaben an, sie seien sogar selber gebeten worden, ein Mädchen zu beschneiden.

Das Beschneiden weiblicher Genitalien ist in der Schweiz strafbar. Ein Rechtsgutachten des emeritierten Strafrechtsprofessors Stefan Trechsel und der Juristin Regula Schlauri hält fest, Mädchenbeschneidung erfülle den Tatbestand der schweren Körperverletzung. Strafbar machen sich demnach sowohl die Personen, die eine Beschneidung durchführen wie auch diejenigen, die eine solche veranlassen.

Eine andere Studie zum Thema wurde kürzlich von der International Association for Maternal and Neonatal Health (IAMANEH) herausgegeben. Sie beleuchtet die Rolle der Männer in Mali und zeigt auf, dass sie als Familienoberhaupt und Entscheidungsträger häufig verantwortlich für die Beschneidung von Mädchen sind. IAMANEH Schweiz will deshalb in ihren Projekten vermehrt die Männer ansprechen.