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Europarat: Das Komitee zur Verhütung von Folter besucht die Schweiz

27.10.2011

Das Anti-Folterkomitee des Europarates hat vom 10. bis 20. Oktober 2011 in der Schweiz bereits zum sechsten Mal verschiedene Hafteinrichtungen besucht. Die Reise der Experten/-innen führte in die Kantone Bern, Genf, Thurgau, Waadt, Zug und Zürich. Die 10-köpfige Delegation prüfte unter anderem die Umsetzung der Empfehlungen des Komitees von früheren Besuchen.

Fokus auf Häftlinge mit besonderen Massnahmen

Die Delegation hat insbesondere die Einführung von Schutzvorrichtungen gegen Misshandlungen durch Angehörige der Polizeikräfte begutachtet, wie der Medienmitteilung des Komitees zu entnehmen ist. In den besuchten Gefängnissen habe der Ausschuss zudem der Situation von Insassen/-innen mit psychischen Problemen, stationären therapeutischen Massnahmen sowie den Verwahrten besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Während ihres Besuches haben die Mitglieder des Europäischen Komitees unter anderem die Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Simonetta Sommaruga, den Direktor des Bundesamts für Justiz, Michael Leupold, sowie mehrere Vorsteher/innen der zuständigen Departemente in den besuchten Kantonen und Vertreter/innen der interkantonalen Polizeidirektorenkonferenz getroffen. Ausserdem gab es zwecks Abstimmung der Arbeiten ein Treffen mit Vertretern/-innen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) und mit Nichtregierungsorganisationen, welche in diesem Bereich tätig sind.

Sehr verschiedene Institutionen besucht

Zu den vom Europäischen Komitee besuchten Hafteinrichtungen gehören u.a.: die Bewachungsstation am Inselspital Bern, das Gefängnis Champ-Dollon in Genf, die Strafanstalt Bochuz in Orbe (VD), die Justizvollzugsanstalt Pöschwies (ZH), die interkantonale Strafanstalt Bostadel (ZG), das Psychiatriezentrum Rheinau (ZH), das Kantonalgefängnis Frauenfeld (TG), die Einrichtung für Jugendliche La Clairière in Vernier (GE) sowie verschiedene Polizeigefängnisse.

Der Anti-Folter-Ausschuss verfasst nun zuhanden des Bundesrates einen Bericht über die Verhältnisse, die er in den besichtigten Einrichtungen und Orten angetroffen hat. Darin werden auch Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen des Freiheitsentzuges enthalten sein. Die Berichte des Komitees sind bisher immer veröffentlicht worden. Allerdings verging bis zur Veröffentlichung meistens etwas mehr als ein Jahr.

Dokumentation