02.07.2012
Das Europäische Komitee zur Verhütung der Folter (CPT) und der EGMR konkretisieren die Kriterien für eine menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Einzelhaft.
Die Anordnung der Einzelhaft muss sich auf eine klare gesetzliche Grundlage stützen können, und sie hat strikten Verhältnismässigkeitsanforderungen im Einzelfall zu genügen.
Vor einer Auslieferung hat der ausliefernde Staat zu überprüfen, ob eine konkrete Gefahr besteht, dass die auszuliefernde Person im ersuchenden Staat unter EMRK-widrigen Umständen in Einzelhaft festgehalten werden könnte.
- Die Einzelhaft als Herausforderung für den Freiheitsentzug
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 27. Juni 2012