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Die neusten Empfehlungen des UNO-Ausschusses gegen Folter an die Schweiz

17.08.2015

Der Ausschuss gegen Folter empfiehlt der Schweiz die Schaffung eines expliziten Verbots von Folter sowie unmenschlicher und erniedrigender Behandlung im schweizerischen Strafgesetz. Ausserdem fordert das UNO-Experten/-innen-Gremium die Einrichtung unabhängiger Beschwerdemechanismen im Falle von Polizeigewalt, eine sorgfältigere Beachtung des Non-Refoulement-Verbotes durch den Ausbau des Rechtsschutzes im Falle von Ausweisungsentscheiden (vor allem auch in Fällen von Sans Papiers und in Dublin-Fällen), die Verbesserung der Haftbedingungen insbesondere auch für psychisch Kranke sowie eine bessere Beachtung der Rechte des Kindes in der Administrativhaft und bei der Behandlung von unbegleiteten minderjährgen Asylsuchenden und schliesslich einen umfassenden Schutz von Intersex-Kindern vor medizinisch ungerechtfertigten chirurgischen Eingriffen.

Weitgehend gleiche Empfehlungen wie 2010

Zum vierten Mal hat der Ausschuss gegen Folter anlässlich seiner 55. Sitzung im August 2015 die Bemühungen der Schweiz zur Umsetzung der Antifolterkonvention unter die Lupe genommen. Die an die Adresse der Schweiz formulierten Abschliessenden Bemerkungen des Ausschusses gegen Folter (CAT) sind in weiten Teilen nicht neu und unterscheiden sich nur in Nuancen von den Empfehlungen, welche er bereits im Rahmen der vorangegangenen Überprüfungsrunden 2010 und 2007 gefasst hatte.

Ein neues Thema hat der Ausschuss aufgegriffen: Er empfiehlt der Schweiz, den Schutz der Integrität und der Selbstbestimmung von Menschen mit Geschlechtsvarianten (sog. Intersex-Menschen) zu gewährleisten und unnötige medizinische und chirurgische Eingriffen ohne Einwilligung der Betroffenen zu unterbinden. Die Schweiz habe Beratung und Begleitung der Betroffenen und deren Eltern sicherzustellen und Fälle von widerrechtlich erfolgten Eingriffen zu untersuchen und den Opfern Wiedergutmachung und adäquate Entschädigung zu leisten.

Positiv hob der Ausschuss die Schaffung des «Anwalts der ersten Stunde» in der neuen Schweizerischen Strafpozessordnung hervor, kritisierte aber, dass ihm Fälle bekannt seien, bei denen verhaftete Personen ihre Verwandten nicht hätten kontaktieren können, keine medizinische Hilfe erhalten hätten und nicht über ihre Rechte informiert worden seien.

Ebenfalls positiv vermerkte er die Schaffung der Nationalen Kommission gegen Folter (NKVF), bemängelte aber gleichzeitig, dass diese nur ungenügende finanzielle Ressourcen erhalte. In diesem Zusammenhang empfahl er der Schweiz auch, die Bemühungen zur Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution zu beschleunigen.

Schliesslich beschäftigte sich der Ausschuss auch mit der Gewalt gegen Frauen und bemängelte, dass in rund 70 % der Fälle die Verfahren eingestellt würden. Er ermunterte die Schweiz, hier die geplanten Verbesserungen voranzutreiben. Im weiteren ermahnt er die Schweiz, ausländische Opfer von häuslicher Gewalt zu schützen und nicht zu hohe Anforderugen an den Nachweis der erlittenen Gewalt zu stellen.

Aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft

Zahlreiche NGO hatten im Vorfeld der Verhandlungen Eingaben an den CAT (sog. Schattenberichte) eingereicht. In einer gemeinsamen Stellungsnahme mit der Organisation Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT), Amnesty international, der Association pour la prévention (apt), dem Netzwerk Kinderrechte Schweiz und der Organisation mondiale contre la torture (OMCT) hat sich auch humanrights.ch geäussert. Dem Ausschuss lag sodann auch ein Bericht der Nationalen Kommission gegen Folter (NKVF) vor.

Weitere Schritte

Die Schweiz hat bis am 14. August 2016 einen Zwischenbericht zu verfassen. Darin muss sie Auskunft über ihre Bemühungen zur Bekämpfung und Ahndung von Fällen von Polizeigewalt, zur Sicherung des Non-Refoulement-Prinzips bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und schliesslich zur Verbesserung der Haftbedingungen, im speziellen über die von der Schweiz getroffenen Massnahmen zur Untersuchung von Gewaltakten in Strafvollzugsanstalten.

Der achte Bericht hat sie dem Ausschuss gegen Folter am 14. August 2019 einzureichen.