23.12.2013
Grundsätze des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT): Inhaftierte sind innert 24 Stunden nach Eintritt ins Gefängnis durch das medizinische Personal zu untersuchen. Das Medizinpersonal in Haftanstalten ist verpflichtet, medizinische Befunde, die auf eine Misshandlung des Inhaftierten hinweisen, der zuständigen Stelle zu melden. Systematische medizinische Untersuchungen und Dokumentationen erleichtern die Ermittlungen von allfälligen Misshandlungsfällen und wirken zugleich präventiv gegen zukünftige Übergriffe.
- Bessere medizinische Dokumentation und Berichterstattung bei Misshandlungsverdacht von Inhaftierten gefordert
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 11. Dezember 2013