05.07.2006
Angeregt durch eine parlamentarische Initiative von Ruth-Gaby Vermot-Mangold (SPS, Bern) aus dem Jahre 2000, welche den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zum Ziel hatte, hatte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates im August 2003 vorgeschlagen, die Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit im Zivilgesetzbuch (Art. 28 ff. ZGB) mit allgemeinen Massnahmen zum Schutz vor Gewalt, Drohungen und Nachstellungen (sog. „stalking“) zu ergänzen. Die Grundidee der neuen Bestimmungen ist, dass nicht mehr einseitig das Opfer ausserhalb seiner Wohnung Schutz suchen muss, sondern dass die gewaltausübende Person aus der Wohnung ausgewiesen werden kann.
Differenzen bereinigt
Das Anliegen fand sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat Gehör. Der Nationalrat hatte als Erstrat bereits in der Wintersession 2005 über die Vorlage befunden und die Vorschläge seiner Kommission für Rechtsfragen mit 119 gegen 26 Stimmen ohne Änderungen gut geheissen.
Der Ständerat hat der Vorlage in der Frühlingssession 2006 einstimmig zugestimmt. In einem Punkt hatte der Ständerat allerdings eine Differenz zum Nationalrat geschaffen: Er strich die Bestimmung, welche die Kantone verpflichtet, Informations- und Beratungsstellen einzurichten. Begründet wurde dies vor allem mit dem Argument, dass es den Kantonen zu überlassen sei, entsprechende Stellen einzurichten. Die Bestimmung, welche auch gar nicht ins ZGB gehöre, da hier die Beziehung zwischen den Privaten geregelt werde, greife zu stark in die Hoheit der Kantone ein.
Der Nationalrat schloss sich im Differenzbereinigungsverfahren in der Sommersession 2006 der Meinung des Ständerates an. Das Geschäft wurde schliesslich in der Schlussabstimmung im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit einer einzigen Gegenstimme verabschiedet.
Weitere Informationen:
- Dokumentation des Geschäftes (00.419 – Parlamentarische Initiative Ruth-Gaby Vermot-Mangold) auf der Website des Parlamentes (mit Links zu den Ratsprotokollen)
- Schlusstext der Ergänzungen von Artikel 28 Zivilgesetzbuch (pdf, 3 S.)
- Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 18. August 2005 (pdf, 24 S.)
- Stellungnahme des Bundesrates vom 9. November 2005 (pdf, 6 S.)
- Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt
«Der Bund», 14. Juni 2006 (pdf, 1 S.)
Positives Echo in der Vernehmlassung
Der Vorentwurf zu den Ergänzungen des ZGBs zum Schutz vor häuslicher Gewalt war in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen worden, wie die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates im Juli 2004 mitgeteilt hatte. Die Vorlage wurde demnach lediglich von der SVP entschieden abgelehnt. Sie vertrat offenbar die Ansicht, dass das geltende Recht bereits genügend Schutz vor häuslicher Gewalt biete.