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Häusliche Gewalt: Informationsblätter zur Rechtslage in der Schweiz

02.12.2015

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG) bietet eine aktualisierte Reihe von Informationsblättern zum Thema häusliche Gewalt. Im Folgenden werden die wichtigsten Informationsblätter betreffend Schweizer und internationales Recht kurz vorgestellt und die Inhalte grob zusammengefasst.

Informationsblatt 11: Häusliche Gewalt in der Schweizer Gesetzgebung

Dieses grundlegende Informationsblatt definiert vorab, welche strafbaren Handlungen in der Schweizer Gesetzgebung im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind und somit als häusliche Gewalt geahndet werden. Während viele Delikte innerhalb einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft vor 2004 noch als Antragsdelikte konzipiert waren – das Opfer musste einen formellen Strafantrag stellen – so gelten nun einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung innerhalb von Ehe und Partnerschaft als Offizialdelikte, die «von Amtes wegen» verfolgt werden müssen. Ausserhalb der Ehe und der Partnerschaft werden einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten und Drohung nach wie vor nur auf Antrag verfolgt und auch andere Delikte insbesondere im Zusammenhang mit Stalking bleiben weiterhin Antragsdelikte.

Zudem führt das Informationsblatt die wichtigsten Neuerungen der gesamtschweizerischen Strafprozessordnung (StPO, am 1. Januar 2011 in Kraft getreten, siehe Informationsblatt 12) sowie die Rechte von Opfern im Strafverfahren aus. Auch die gesetzlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene sowie der Datenschutz und die Schweigepflicht bei häuslicher Gewalt werden kurz thematisiert.

Informationsblatt 12: Rechtliche Beratung und Vertretung bei häuslicher Gewalt gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)

Dieses Informationsblatt erläutert die wichtigsten Änderungen der Schweizerischen StPO sowie die wichtigsten Rechte der Opfer noch ausführlicher. Ausserdem werden die technischen Bestimmungen rund um eine Privatklägerschaft, das Gerichtsverfahren und den Strafbefehl aufgeführt sowie die Situation Gewalt betroffener Kinder und Jugendlicher diskutiert.   

Informationsblatt 13: Rechte von betroffenen Personen häuslicher Gewalt in Zivilverfahren

Im Gegensatz zum vorhergehenden Informationsblatt, welches die Rechte im Rahmen eines Strafverfahrens erläutert, bietet das Informationsblatt 13 einen Überblick über die Rechte in Zivilverfahren. Dabei wird die schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) erklärt und zwischen straf- und zivilrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt unterschieden. Es handelt sich bei letzteren vor allem um familienrechtliche Verfahren wie etwa Trennungs- und Scheidungsverfahren. Auch hier wird unterschieden zwischen häuslicher Gewalt innerhalb und ausserhalb der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft.

Informationsblatt 24: Internationale Menschenrechtsverträge und häusliche Gewalt

Dieses Informationsblatt stellt vorab klar, dass häusliche Gewalt stets auch Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. Es werden die wichtigsten von der Schweiz ratifizierten Menschenrechtsabkommen aufgeführt und die Überwachung und Durchsetzung dieser Abkommen durch Staatenberichte und mögliche Individualbeschwerden erläutert. Schliesslich wird auch die Bedeutung der NGOs im internationalen Menschenrechtsschutz betont und erklärt, welche Menschenrechtsinstrumente in der Schweiz zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen.

Dokumentation