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Zwangsheirat - eine Einführung

22.03.2011

Was ist eine Zwangsheirat?

Als Zwangsheiraten gelten jene Ehen, die gegen den Willen von mindestens einem Ehepartner geschlossen werden. Davon ist die arrangierte Ehe abzugrenzen, die zwar von Verwandten initiiert, aber im Einverständnis mit den Ehepartnern geschlossen wird. Die Kinderehe stellt eine Form der Zwangsehe dar, da sie nicht durch die Entscheidung mündiger Partner zustande kommt.

Zwangsehen werden unter Druck geschlossen. Die Mittel, die dabei zum Einsatz kommen, sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von psychischem Druck (Appell an die Familienehre, Drohungen) bis hin zur physischen Gewaltanwendung.

Wer ist betroffen?

Zwangsheiraten kommen in weiten Teilen der Welt vor. Trotz nationaler und internationaler Verbote sind Millionen von Frauen und Mädchen davon betroffen. Obwohl durchaus auch Männer von Zwangsverheiratung betroffen sein können, sind es doch überwiegend weibliche Personen, die darunter leiden. Zwangsehen sind ein weltweites Phänomen, das sich auf keine bestimmte religiöse Tradition zurückführen lässt. Die wichtigste Voraussetzung für Zwangsheiraten sind patriarchalische Familiensysteme und entsprechende Traditionen. Solche Familiensysteme waren bis vor kurzem auch in Westeuropa weit verbreitet. Kaum schienen sie zu verschwinden, sind sie im Kontext der Migration wieder präsenter geworden.

Verletzte Menschenrechte

Durch eine Zwangsheirat werden zahlreiche Menschenrechte verletzt, nicht nur die freie Wahl des Ehegatten bzw.der Ehegattin. Denn eine erzwungene Eheschließung zieht meistens weitere Menschenrechtsverletzungen nach sich: Innerfamiliäre Herrschaftsverhältnisse, häusliche Gewalt, Vergewaltigung in der Ehe, kurzum: mannigfaltige Verletzungen des Rechts auf körperliche und seelische Integrität. Auch ist wahrscheinlich, dass die Rechte auf Bildung und Arbeit von zwangsverheirateten Frauen zu kurz kommen oder ganz auf der Strecke bleiben.

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