30.06.2008
Beratungsstellen für Täter und Täterinnen spielen eine zentrale Rolle in der Präventionsarbeit gegen häusliche Gewalt. Dennoch ist deren Finanzierung gemäss einer Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau (EGB) nicht gesichert.
Zurzeit gibt es in der Schweiz 25 Beratungsstellen, die im Jahr 2006 insgesamt 733 Männer und 78 Frauen in Form von Einzel-, Gruppen-, und Paarberatung sowie von Trainingsprogrammen unterstützten. Dies schreibt das EGB in einer Medienmitteilung vom 30. Juni 2008. Bei rund 30% der Männer und 50% der Frauen handelte es sich um verordnete Massnahmen im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens. Die Umfrage des Bundes bei Fachstellen beleuchtete in diesem Zusammenhang eine Schwachstelle. Aus Sicht der Präventionsarbeit ist nicht schlüssig, weshalb die Betreuung von Tätern und Täterinnen, die sich freiwillig für eine Beratung entscheiden, in der Regel nicht finanziert wird.
Zugleich stellt die Studie die geltende strafrechtliche Regelung in Frage, weil diese den Kantonen in Sachen Präventionsarbeit mit Tätern keine Auflagen macht. Dies führt dazu, dass das Angebot für Täterberatung Lücken aufweist und je nach Kanton sehr unterschiedlich ist. Fortschrittlich gilt gemäss der Studie das Angebot und/oder die Finanzierung in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Bern, Thurgau, Zürich, Neuenburg und Thurgau.
- Beratungsarbeit und Anti-Gewalt-Programme für Täter und Täterinnen häuslicher Gewalt in der Schweiz
Schlussbericht der Fachstelle gegen Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (PDF, 132 S.) - Beratungsarbeit und Anti-Gewalt-Programme für Täter und Täterinnen häuslicher Gewalt in der Schweiz
Kurzfassung (PDF, 13 S.)