humanrights.ch Logo Icon

Rechte von Minderheiten: Regionale politische Autonomie

26.07.2016

Die Minderheitenrechte sind in den multilateralen Schutzsystemen der UNO und des Europarats vorwiegend als kulturelle Identitätsrechte formuliert, das heisst, als Rechte zur Ausübung sprachlicher, religiöser und traditioneller Praktiken, welche die jeweilige Gruppe in ihrer besonderen Identität definieren. Die kulturellen Rechte dienen dem Schutz vor einer Assimilation an die Mehrheitsgesellschaft.

Die meisten Konflikte zwischen ethnischen Minderheiten und Mehrheiten betreffen jedoch eine weiter reichende Problematik, nämlich die Frage nach einer politischen Selbstverwaltung bzw. Autonomie von ethnischen bzw. sprachlichen Minderheiten in den Gebieten, in denen sie die Mehrheit der Bevölkerung ausmachen. Die Umsetzung derartiger Selbstverwaltungsansprüche bedingt ein im weitesten Sinne föderalistisches Staatsverständnis.

Auf multilateraler Ebene finden sich keine minderheitenrechtlichen Instrumente, welche Ansprüche von ethnischen bzw. sprachlichen Minderheiten auf territoriale Autonomie regeln würden. Der Grund dafür liegt wohl darin, dass eine Mehrheit der Staaten nach wie vor ein zentralistisches Selbstverständnis hat. In solchen Fällen versperren Ängste vor Separatismus und Zerfall den Lösungsweg der föderalistischen Reform. Andere Motive für ein Verharren im Konflikt mit ethnischen Minderheiten oder indigenen Völkern sind ein überhöhter Nationalismus, geopolitische Interessen oder die Kontrolle über Bodenschätze.

Regionale Autonomie bedeutet eine klar abgegrenzte politische, ökonomische und kulturelle regionale Selbstbestimmung, welche mit dem Staatsganzen verträglich ist. Eine solche umfassende Selbstbestimmung im Rahmen eines bestehenden Staates ist es denn auch, was viele ethnische Minderheiten und etliche indigene Völker anstreben.

Einige Beispiele

Heute existieren verschiedene Formen und Modelle von autonomen Regionen:

Währenddessen kämpfen anderenorts Minderheiten und Völker seit langem um regionale Autonomie und echte Selbstverwaltung, zum Beispiel: