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Kanton Luzern als Vorreiter in Sachen Menschenrechtsbildung

Mit Beginn des Schuljahrs 2007/08 wird an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz, Luzern (PHZ Luzern) die Menschenrechtsbildung als wichtiger Teil der Ausbildung zum Lehrberuf eingeführt. Ausserdem fördert das Luzerner Amt für Volksschulbildung gezielt die Menschenrechtsbildung auf allen Stufen der Volksschule.

von Tobias Kaestli, Projektleiter «Menschenrechte/Bildung/Kinderrechte» an der PHZ Luzern

Menschenrechtsbildung an der PHZ Luzern wird als Querschnittsthema im Ausbildungsgang der künftigen Lehrerinnen und Lehrer einen wichtigen Platz einnehmen. Sie wird verschiedene Fächer berühren, etwa Geschichte und Politik, Ethik und Religionen, Mensch und Umwelt, Hauswirtschaft, Musik, Alltag und Wissenschaft usw. Dabei wird Menschenrechtsbildung in enger Verbindung zur Allgemeinen Pädagogik und zur Sonderpädagogik stehen.

Ein an alle Studierende und Dozierende abgegebener «Leitfaden» wird aufzeigen, in welchen Lehrveranstaltungen die Menschenrechtsbildung verankert ist. Diese wird als verbindlicher Auftrag angesehen.

Verbindlichkeit der Menschenrechtsbildung

Als die Schweiz 1997 die UN-Kinderrechtskonvention ratifizierte, in der nicht nur das Recht auf Bildung, sondern eben auch das Recht auf Menschenrechtsbildung festgeschrieben ist, übernahm sie auf diesem Gebiet einen bindenden Auftrag.

«Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes. darauf gerichtet sein muss, dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln.» (UN-Kinderrechtskonvention Art. 29 Abs. 1 Bst. b).

Der Kanton Luzern ist der erste Kanton der Schweiz, der diesen Auftrag wirklich ernst nimmt.

Warum Luzern?

Seit dem Jahr 2004 wird jedes Jahr das Internationale Menschenrechtsforum Luzern (IHRF) durchgeführt. Im Jahr 2005 übernahm die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz die Trägerschaft für das IHRF. Eine Konzeptgruppe proklamierte für 2007 (10 Jahre seit der Ratifizierung der UNO-Kinderrechtskonvention in der Schweiz) für den Kanton Luzern ein «Jahr der Kinderrechte». Gleichzeitig lancierte sie zusammen mit dem Amt für Volksschulbildung des Kantons Luzern (AVS) das Projekt «Menschenrechte/Bildung/Kinderrechte», bestehend aus drei Teilprojekten:

  • Durchführung des 3. und 4. Internationalen Menschenrechtsforum Luzern (IHRF) zum Thema «Menschenrechte und Bildung» (1./2. Juni 2006) und «Menschenrechte und Kinder» (24./25. Mai 2007).
  • Veranstaltungen des Luzerner Amtes für Volksschulbildung zum Thema «10 Jahre Kinderrechtskonvention in der Schweiz», die Impulse zu einer bewussten Achtung der Menschen- und Kinderrechte an den Volksschulen des Kantons Luzern geben.
  • Etablierung einer nachhaltigen Menschenrechtsbildung an der PHZ Luzern (Ausbildung und Weiterbildung).

    Internationales Menschenrechtsforum Luzern (IHRF)

    Das IHRF wurde im Rahmen des Instituts für Interkulturelle Kommunikation an der Universität Luzern gegründet. Seit 2005 ist das IHRF an der PHZ Luzern angesiedelt. Seit dem Sommer 2007 existiert zudem innerhalb des Dienstleistungsbereichs der PHZ Luzern ein Zentrum für Menschenrechtsbildung.

    Amt für Volksschulbildung Luzern (AVS)

    Das AVS macht die Schulen im Kanton Luzern auf das Projekt «Menschenrechte/Bildung/Kinderrechte» aufmerksam und empfiehlt die bewusste Einführung von Elementen der Menschenrechtsbildung auf allen Stufen der Volksschule.

    Etablierung einer nachhaltigen Menschenrechtsbildung an der PHZ Luzern

    Die Studierenden der PHZ Luzern werden im Rahmen verschiedener Ausbildungsmodule für Menschenrechtsfragen sensibilisiert. Sie bekommen Gelegenheit, sich für den Bereich der Menschenrechtsbildung zu qualifizieren. Für die in der Praxis stehenden Lehrpersonen werden spezielle Weiterbildungskurse konzipiert. Ein Leitfaden zur Menschenrechtsbildung wird gegenwärtig ausgearbeitet. Zudem stellt die PHZ Luzern auf seiner Internetseite neu erarbeitete Lerntools für die Menschenrechtsbildung zur Verfügung, wobei die für die Schulen besonders relevanten Artikel der UN-Kinderrechtskonvention im Vordergrund stehen.

    Warum gehört Menschenrechtsbildung zur Ausbildung künftiger Lehrpersonen?

    Gemäss Aktionsprogramm zur Implementierung der UN-Dekade für Menschenrechtsbildung (1995-2004) und gemäss Weltaktionsprogramm für Menschenrechtsbildung (seit 2005) geht es in der Menschenrechtsbildung darum, «eine allgemeine Kultur der Menschenrechte durch Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten und Veränderungen von Einstellungen zu schaffen». Alle Bildungsinstitutionen sind dazu aufgerufen, ihren Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte und damit zur Achtung der Würde des Menschen zu leisten.

    Man könnte das als Gängelung der Schulen durch internationale Organisationen oder gar als Indoktrination betrachten, ginge es nicht um universell anerkannte Bildungsprinzipien. Was gemäss Art. 13 des UN-Sozialpakts und Art. 29 der UN-Kinderrechtskonvention von den Bildungsinstitutionen erwartet wird, entspricht inhaltlich genau dem, was in den Lehrplänen der Volksschulen in allen demokratischen Ländern ohnehin vorausgesetzt wird: Menschenrechtsbildung geht von einem emanzipatorischen Menschenbild aus und orientiert sich an Werten wie Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Letztlich fördert Menschenrechtsbildung immer das Wissen um die unabdingbaren Grundrechte der Menschen und gleichzeitig ein entsprechendes Handeln.

    Heterogenität, integrativer Unterricht und Menschenrechtsbildung

    In letzter Zeit sind für die Volksschule und damit auch für die Pädagogischen Hochschulen die Themen Heterogenität und integrativer Unterricht bedeutsam geworden, und es hat sich gezeigt, dass in diesem Zusammenhang die Menschenrechtsbildung eine zentrale Bedeutung bekommt.

    Eine moderne Pädagogik, die von der kulturellen, religiösen und sozialen Heterogenität in den Lerngruppen ausgeht, ist auf eine für alle akzeptierbare Werthaltung angewiesen. Die gemeinsamen Werte sind die universellen Werte, also die Menschenrechte. Deshalb gehört Menschenrechtsbildung zum pädagogischen Kernbereich. Wegleitend für die PHZ Luzern ist vor allem die UN-Kinderrechtskonvention von 1989.

    Es ist ein wichtiges Prinzip der Kinderrechtskonvention, dass Kinder einerseits in ihrer Unterschiedlichkeit wahrgenommen werden und sich andererseits alle auf die gleichen Rechte berufen können. Dieses Prinzip ist in der modernen Pädagogik weitgehend akzeptiert. So hat etwa die in Potsdam lehrende Pädagogikprofessorin Annedore Prengel ihrem 1993 erschienenen Buch «Pädagogik der Vielfalt» folgenden Untertitel gegeben: «Verschiedenheit und Gleichberechtigung in Interkultureller, Feministischer und Integrativer Pädagogik».

    Im pädagogischen Kontext ist das wichtigste Recht, das universell gilt, also allen Menschen in gleicher Weise zukommt, das Recht auf Bildung. An der UNESCO-Konferenz in Salamanca 1994 wurde das Prinzip der Bildung für Alle mit der Forderung nach integrativem Unterricht verknüpft. Deshalb hat die – notabene auch von der Schweiz unterstützte – Erklärung von Salamanca von 1994 für die PHZ Luzern und für die Volksschule im Kanton Luzern eine grosse Bedeutung.

    • Informationen zur Salamanca-Erklärung (pdf, 18 S.)
      Dokumentation der Unesco Österreich (online nicht mehr verfügbar)

    Ziele der Menschenrechtsbildung

    Die konkrete Ausgestaltung der Menschenrechtsbildung ist den einzelnen Staaten überlassen, in der föderalistischen Schweiz also den Kantonen. In der Schweiz gibt es bis anhin keine kantonalen oder eidgenössischen Richtlinien zur Menschenrechtsbildung. Deshalb orientiert sich Menschenrechtsbildung an der PHZ Luzern vorläufig an den Empfehlungen, die das Forum Menschenrechte 2006 in Berlin verabschiedet hat. Dieses Grundlagenpapier mit dem Titel «Standards der Menschenrechtsbildung in Schulen» ist in Übereinstimmung mit den Absichten der deutschen Kultusministerkonferenz und in Anlehnung an die Minimalstandards zur politischen Bildung erarbeitet worden.

    Für die Primarstufe empfiehlt das «Forum Menschenrechte» beispielsweise folgende Standards:

    • Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Würde jedes einzelnen Menschen bewusst.
    • Sie erkennen, dass Menschen zugleich Gemeinsamkeiten haben und verschieden sind.
    • Sie erkennen, was Vorurteile sind, warum Menschen zu Vorurteilen neigen und wie diesen begegnet werden kann.
    • Sie sind sich bewusst, dass ihr Handeln Konsequenzen hat und sie Verantwortung für sich und andere tragen.
    • Sie erkennen, warum es Regeln und Rechte für das Zusammenleben bedarf.

    Drei Dimensionen der Menschenrechtsbildung für Studierende an der PHZ Luzern

    Menschenrechtsbildung ist «Lernen über, durch und für die Menschenrechte». Daraus ergeben sich die drei Dimensionen der Menschenrechtsbildung an der Pädagogischen Hochschule:

    • Die Studierenden sollen sich Grundkenntnisse im Sinn eines Orientierungswissens aneignen, etwa über das internationale System des Menschenrechtsschutzes, über die Inhalte der wichtigsten Menschenrechtskonventionen, über ihre Rechtsverbindlichkeit usw.
    • Sie sollen ihre didaktischen Fähigkeiten unter anderem dadurch entwickeln, dass sie in den Praktika Menschenrechtsbildung mit Kindern betreiben, d. h. im stufengerechten Unterricht die Selbstkompetenz, die Sozialkompetenz und schliesslich auch die Sachkompetenz der Kinder und Jugendlichen in möglichst weit gehender Übereinstimmung mit den universellen Inhalten der Menschenrechtsidee fördern.
    • Sie sollen ihr eigens Handeln an Werten orientieren, die mit der Würde des Menschen vereinbar sind, wobei die eigene, möglichst gut begründete Werthaltung durchaus zu einer kritischen Einstellung gegenüber der Realität des internationalen Menschenrechtsschutzes führen kann.

    Pilotprojekt und Leitfaden 

    Die Menschenrechtsbildung an der PHZ Luzern wird als Pilotprojekt im Oktober 2007 starten. Im nächsten Studienjahr soll sie definitiv verankert werden. Der Ansatz wurde inzwischen in einem Leitfaden zusammengefasst, welcher an alle Studierenden und Dozierenden der PHZ Luzern abgegeben wird: