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Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Radio- und Fernsehgesetz

19.04.2007

Ein neues Radio- und Fernsehgesetz, das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, trägt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit Hör- und Sehbehinderungen, bei. Darin werden die SRG und andere nationale oder sprachregionale Sender dazu verpflichtet, einen angemessenen Teil ihrer Sendungen auch diesen Personengruppen zugänglich zu machen. Die SRG ist ausserdem dazu verpflichtet, schrittweise einen Drittel ihrer Sendungen zu untertiteln. Weiter muss jeden Tag eine Informationssendung in Gebärdensprache ausgestrahlt werden und mindestens zwei Filme im Monat in Audiodeskription ausgestrahlt werden. 

  • Das neue Radio- und Fernsehgesetz fördert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (online nicht mehr verfügbar)
    Medienmitteilung des Eidg. Büros für Menschen mit Behinderungen (EBGB), 15. April 2007
  • Bundesgesetz über Radio und Fernsehen
    Gesetzestext des neuen Gesetzes vom 26. März 2006