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Kritik an der Botschaft zum Beitritt der Schweiz zur UNO-Behindertenrechtskonvention

05.04.2013

Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2012 die Botschaft für den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Auf dieser Grundlage soll das Parlament die Ratifizierung genehmigen. National- und Ständerat werden sich voraussichtlich in der Juni- und der Septembersession 2013 mit der Vorlage befassen.

Beitritt zum Nulltarif?

Ruedi Tobler setzt sich kritisch mit der Botschaft des Bundesrats zum Beitritt der Schweiz zur UNO‑Behindertenrechtskonventionauseinander. Seiner Meinung nach machen die Ausführungen in der Botschaft deutlich, dass die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention nur der Wahrung des internationalen Images der Schweiz diene. Es gehe dem Bundesrat nicht darum, der Behindertengleichstellungspolitik einen neuen Schub zu geben. Weder sieht der Bundesrat einen Bedarf an neuen gesetzgeberischen Massnahmen, noch zieht er den Beitritt der Schweiz zum Individualbeschwerdeverfahren in Betracht. Auch seien keine neuen Programme oder Aktivitäten zur besseren Integration von Behinderten geplant. Das Fazit von Ruedi Tobler ist hart: Weil weder die Bundesverfassung noch die Bundesgesetzgebung den Anforderungen der UNO‑Behindertenrechtskonvention entsprechen würden, sei die vorliegende Botschaft, die einen Beitritt zum Nulltarif suggeriere,  als faktische Unterminierung der schweizerischen Menschenrechtspolitik zu betrachten.

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